Toxic Geschrieben 6. September 2007 Teilen Geschrieben 6. September 2007 Hallo Leute.... Da mein Getriebe wohl im Popo ist, wollte ich mal fragen, ob sich hier jemand mit der Gebrauchtfahrzeuggarantie auskennt? Habe das Möppi am 26.04.07 bei einem Yamaha-Händler in Köln gekauft und bin seit dem etwas über 4000km gefahren. Hatte schon jemand einen Garantiefall bei Gebrauchtfahrzeugen? Wie sieht es da rechtlich aus? Muß man bei gebrauchten einen Eigenanteil bei der Reparatur bezahlen? Ich bedanke mich schon mal für die bestimmt zahlreichen Antworten Gott zum Gruß Jörg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 6. September 2007 Teilen Geschrieben 6. September 2007 Wenns denn wirklich am A.... ist sollte hier die Garantie greifen. Ich hab auch grad eine fürs Auto abgeschlossen, da muß ich je nach Kilometer stand anteilig die Teile bezahlen. Wenn du auch ne Garantie hast, solltest du ein Heftchen bekommen haben in der das drin steht. Hauptsache du verwechselst nicht Garantie mit Gewährleistung, wobei selbst die hier greifen müßte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast fighter24 Geschrieben 6. September 2007 Teilen Geschrieben 6. September 2007 mach dir mal keinen streß du hast 12 monate gebrautfahrzeug gewährleistung die ersten 6 monate volle gewährleistung( außer verschleißteile ) die zu laßten dem händler gehen ab dem 7 monat kommt der umkehrschluß zum tragen wo du dem händler beweisen muß das es schon vohrher kaputt wahr und damit hat man die A........karte gezogen also geh so schnell wie möglich zu deinem händler gruß holger Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Toxic Geschrieben 6. September 2007 Autor Teilen Geschrieben 6. September 2007 Wenns denn wirklich am A.... ist sollte hier die Garantie greifen. Dazu diesen Beitrag lesen: http://www.z1000-forum.de/index.php?showtopic=19337 Danke und Gruß Jörg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frontplayer Geschrieben 6. September 2007 Teilen Geschrieben 6. September 2007 Melde den Mangel schriftlich beim Händler an um die Frist zu wahren (auch aus Beweisgründen). Innerhalb der ersten 6 Monate ist davon auszugehen, dass der ursächliche Schaden schon vor dem Kauf bestand. Wenn der Händler meint es wäre nicht so, muss er es dir beweisen. Bitte nicht erst mit Garantie anfangen. Das ist eine reine Gewährleistungsgeschichte im Moment. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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