Gast Spocki Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 tach, hab grad zwei briefe bekommen wo drin steht dass ich 50€ zahlen muss und 3 punkte bekomm weil mein mopped mit kennzeichen von 03-10 nach dem 1.11. bei mir vorm haus auf der strasse stand. und das gleich zwei mal, einmal am 5.11 und einmal am 7.11. muss ich etz 100€ zahlen und krig 6 punkte oder kann ich gegen das eine mal einspruch einlegen? is ja das gleiche vergehen. gruß spocki Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frontplayer Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Ähm, bei 03-11 ist deine Mopete doch noch angemeldet. Also warum solltest du eine Strafe bekommen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Ähm, bei 03-11 ist deine Mopete doch noch angemeldet. Also warum solltest du eine Strafe bekommen? Berechtigte Frage. @Spocki: Meintest du vielleicht 3-10? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast aero Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Ein Kennzeichen 03-11 gilt vom 1.3 bis 30.11. Warum solltest du also Strafe zahlen müssen? Wenn dein Motorrad 03-10 angemeldet wäre, wäre es richtig. Dann hättest du es ab dem 1.11 nichtmehr auf der Straße abstellen dürfen da es kein Versicherungsschutz während der abgemeldeten Zeit besitzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Spocki Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Ähm, bei 03-11 ist deine Mopete doch noch angemeldet. Also warum solltest du eine Strafe bekommen? Berechtigte Frage. @Spocki: Meintest du vielleicht 3-10? ja, meine ich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexZ Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Dann wird das schwer werden,es nicht bezahlen zu müssen!wie schon einige gesgat haben!hast du in der Zeit keinen Versicherrungsschutz und man darf auch Zeitgleich kein Fahrzeug was keinen Versicherungsschutz besitzt auf öffentlichen Sraßen abstellen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bad.orange Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Ein guter Anwalt halbiert die Strafe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Spocki Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Dann wird das schwer werden,es nicht bezahlen zu müssen!wie schon einige gesgat haben!hast du in der Zeit keinen Versicherrungsschutz und man darf auch Zeitgleich kein Fahrzeug was keinen Versicherungsschutz besitzt auf öffentlichen Sraßen abstellen das mopped war ja vom 1.11 bis 7.11 ununterbrochen am selben platz, deswegen seh ich ja ein dass ich 50€ und 3 punkte bekomm. aber gleich 100€ und 6 punkte weil halt an zwei tagen zwei verschidene daran vorbeigefahren sind find ich etwas heftig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SteverBiker Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Es ist kurz vor Weihnachten und die Städte brauchen die Euronen. Du wirst nicht drum herum kommen das Geld zu bezahlen und die Punkte zu kassieren :crazy: Das Ordnungsamt versteht da kar keinen Spass. Die verlangen sogar Geld, wenn das Fahrzeug angemeldet, im öffentlichen Bereich geparkt ist, aber der "TüV" abgelaufen ist. Auch wenn es nicht bewegt wird. EDIT Ruf doch am Montag mal beim Ordnungsamt an und erzähl denen Du warst im Urlaub oder ähnliches. Vielleicht hast Du Glück und brauchst nur für einmal löhnen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Benny Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 wenn du den was erzählst wegen urlaub usw.. das wollen die bestimmt schriftlich sehen. also lass dir was gutes einfallen. solche halsabschneider, findes das echt eine frechheit. greetz benny Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, geh zum Rechtsanwalt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bmwbademen Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Man darf wegen der gleichen Straftat nicht zwei mal bestraft werden. Eine der beiden Anzeigen muss zurückgenommen werden wenn Du das Moped nicht bewegt hast. Sofort Einspruch erheben und dann auf Urlaub, Dienstreise oder Renovierung der Garage Keller plädieren..... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Ein Polizist hat mir das mal am Beispiel von Falschparken erklärt. Er meinte dass das 2. Knöllchen das 1. aufhebt, solange das Fahrzeug noch am selben Fleck steht. Er wollte mir nämlich grad den 3. ranhängen, bin dann aber schnell los. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SteverBiker Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 @R.B. 3 Knöllchen ? Das geht gar nicht. Du hast doch nur 2 Scheibenwischer War denn das 2. Knöllchen preisgleich mit dem Ersten? Oder war es teurer? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Im Endeffekt mußte ich eins bezahlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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