SteverBiker Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Ja nee, ist klar Normal würde das 2. Knöllchen, welches dann zur Zahlung gilt teurer ausfallen, als das Erste. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 Wie schon geschrieben meinte der Bulle zu mir, dass das erste Knöllchen das zweite aufhebt. War dann wohl das dritte das ich bezahlt habe. Vom Preis her war es jedenfalls wie das erste. Kann sich aber auch geändert haben, das war bei mir noch zu DM-Zeiten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 17. November 2007 Teilen Geschrieben 17. November 2007 TÜV Verstoß, abgemeldtes Kfz im öffentlichen Verkehrsraum u.ä. wird für jeden Tag ein neuer Tatentschluss vorausgesetzt und man muss jedesmal neu bezahlen. Rein rechtlich gesehen. Rechtsanwalt ist ne gute Idee. Aber manchmal reicht in diesen Fällen auch ein vernünftiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter bevor man zum Anwalt geht. Die sind auch nur Menschen und manchmal nicht so engstirnig wie das Gesetz es vorsieht. Einfach bezahlen ohne was zu unternehmen würd ich nicht. Viel Glück Gruß Lese Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Spocki Geschrieben 18. November 2007 Teilen Geschrieben 18. November 2007 Man darf wegen der gleichen Straftat nicht zwei mal bestraft werden. Eine der beiden Anzeigen muss zurückgenommen werden wenn Du das Moped nicht bewegt hast. Sofort Einspruch erheben und dann auf Urlaub, Dienstreise oder Renovierung der Garage Keller plädieren..... so seh ich das auch, werd am montag mal da anrufen und nachhacken. melde mich dann nochmal Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 18. November 2007 Teilen Geschrieben 18. November 2007 manchmal reicht in diesen Fällen auch ein vernünftiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter bevor man zum Anwalt geht. Die sind auch nur Menschen und manchmal nicht so engstirnig wie das Gesetz es vorsieht. Einfach bezahlen ohne was zu unternehmen würd ich nicht. Genau so würde ich es auch machen, nicht sofort zahlen und wenn du eine Menge Zeit und Nerven sparen willst, gibst du die Sache an einen Rechtswanwalt ab. Telefonisch wirst du es vergessen können, und wer hat schon zeit auf irgenwelchen Amtsstuben herumzuhängen und den Zuständigen Sachbearbeiter zu finden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Spocki Geschrieben 26. November 2007 Teilen Geschrieben 26. November 2007 so, hab etz auch endlich mal wieder zeit gefunden. hab da mal angerufen, und der nette (wirklich nett) herr hat gemeint dass ich nur einmal 50€ und 3 punkte strafe bekomm. is zwar auch nich ohne, aber noch ertragbar. das mit den zwei briefen liegt daran dass es 2 gesehen haben. gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Ninja Hagen Geschrieben 26. November 2007 Teilen Geschrieben 26. November 2007 Ist trotzdem 'ne Riesensauerei!! Für sowas 3 Punkte zu verhängen... man man... Wo ist denn da die Verhältnismässigkeit der Mittel?? Gruss Kai Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frank Geschrieben 26. November 2007 Teilen Geschrieben 26. November 2007 @Spocki Das ist die Handschrift der Landpolizei Zirndorf, stimmts? Mit wenig Risiko und Aufwand möglichst viele Anzeigen und Strafzettel schreiben. Am leichtesten geht das im "ruhenden Verkehr". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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