Benny Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 servus, hab mal 2 fragen an die experten. 1.)kann eine privatperson ein motorrad anmelden und versicheren obwohl die person noch keinen führerschein für ein motorrad besitzt??? 2.)besteht die möglichkeit 2 jahre tüv für ein motorrad zu bekommen obwohl der tüv jetzt fast ein jahr überfällig ist? der bock ist noch auf einen anderen kreis angemeldet und will morgen tüv drauf machen und ummelden, wie gehe ich am besten vor? ich hoffe es hat einer tips für mich, greetz benny Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 bin zwar kein experte ..... aber du könntest auch anmelden wenn du erst 6 bist!dann aber nur mit vollmacht deiner eltern und zu 2. wenn du keine mängel hast dann ja Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haysel Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 Zu 2.) Du bekommst nur 2 Jahre ab dem Datum der Plakette verlängert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 das würde ja heissen das er nur 1 jahr Tüv bekommt da sie schon 1 jahr überfällig ist richtig? würde mich wundern Wenn er 2005 das mopped hätte wegbringen müssen dann bekäme er ja nur bis 2007 tüv! dann müsste er 2 mal hintereinander zum tüv. aber ich bin ja kein experte kann das aber nicht recht glauben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ich Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 Zu 2.) Du bekommst nur 2 Jahre ab dem Datum der Plakette verlängert. falsch! bei uns im saarland zum beispiel bekommt man 2 jahre ab dem monat der tüv- prüfung. gruss armin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Benny Geschrieben 6. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 ich habe es auch leider so gehört, dass die monate die überfällig sind abgezogen werden. aber wenn der bock 2 jahre überfällig wär es ja quatsch 2 mal tüv zumachen. zu1.) der ist schon 25 jahre alt und macht jetzt erst den führerschein. also müsste er sie versichern können. oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Venom Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 zu1.) der ist schon 25 jahre alt und macht jetzt erst den führerschein. also müsste er sie versichern können. oder? also bei der huk z.B. müsste man das bike auch so versichern können. die fragen bei der motorrad-versicherung im gegensatz zur kfz-versicherung nämlich nicht nach dem datum der bestandenen führerscheinprüfung. sollte bei anderen versicherungen auch nicht anders sein... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 ich habe es auch leider so gehört, dass die monate die überfällig sind abgezogen werden. aber wenn der bock 2 jahre überfällig wär es ja quatsch 2 mal tüv zumachen. das meine ich ja. ich dachte mir er will sie ja neu anmelden,dann brauch er auch neu TÜV. Und die geben doch 2 jahre. wenn er es aber genau haben will dann einfach anrufen und fragen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maiky Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 2 Jahre TÜV kannste knicken........... Bekommst nur 1 Jahr wenn das Mopped 1 Jahr überfällig ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Haysel Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 Geregelt ist das in der Anlage VIII zu § 29 StVZO (Hauptuntersuchung), dort heißt es in Nummer 2.3: Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Jetzt müsste nur noch geklärt werden, warum das Saarland als einziges Bundesland eine andere Weise praktiziert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ich Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 ich glaube gehört zu haben, dass es ausser dem saarland noch in einem anderen bundesland so praktiziert wird. ich weiß asber nicht mehr, in welchem ... gruss armin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
taucher Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 Der Halter und oder Versicherer brauch kein Füherschein, ich kenne das von früher, wenn Opa seinen % an seinen Enkel abgegeben hat, der sich ein Motorrad gekauft hat und Opa aber kein Moppedfüherschein gehabt hat. Beim TÜV ist es so, das das Datum vom letzten TÜV zählt. Mein TÜV wird immer im Januar fällig, aber ich war im letzten Jahr erst im März beim TÜV und die haben die Plakette auf 1/2009 geklebt. ich wünsche deinen Bruder viel Spass mit der KLR. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 2 Jahre TÜV kannste knicken........... Bekommst nur 1 Jahr wenn das Mopped 1 Jahr überfällig ist So sieht´s Klaus! Wird nicht sogar schon ne Strafe fällig bei soweit abgelaufenen Plaketten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Benny Geschrieben 6. Januar 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 @taucher: danke für die info! die klr geht wie sau, habe gestern noch schnell bei louis eingekauft und bis in die nacht geschraubt und eben probegefahren @R.B.: die strafe wird nur fällig wenn man sich erwischen lässt oder man holt sich eine überführungskennzeichen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cinzano Geschrieben 6. Januar 2008 Teilen Geschrieben 6. Januar 2008 Prinzipiell ist es richtig, dass die TÜV-Plakette zurückdatiert wird; somit nur 1 Jahr TÜV! ABER: Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann wird das bike auf Dich neu angemeldet!? Wenn das bike abgemeldet ist, du die Kiste abgemeldet über´n TÜV schiebst und dann ein neuer Halter in der Zulassungsbescheinigung steht, dann hast Du volle 2 Jahre TÜV! Hab´ ich beim Kauf meiner Zett auch so gemacht. Ab- und wieder Anmelden ist zwar etwas teuer als einfach nur Ummelden, aber sonst hätt ich auch nur 1 1/2 Jahre TÜV gehabt... Händler können (ggf. müssen) ja auch volle 2 Jahre TÜV anbieten, auch wenn die Maschine lange bei ihm stand und der TÜV überfällig ist. Beim reinen Ummelden, egal in welchem Kreis, wird´s zurückdatiert! Siehe posting von Haysel ---> StVZO!!! Im Saarland wird´s auf keinen Fall anders sein. Die StVZO ist Bundesgesetz und das Land kann sich nicht über dieses hinwegsetzen... (Bundesgesetzt bricht Landesgesetz!) Strafe wäre bei -Kontrolle auf jeden Fall fällig, plus Mängelkarte (die ist kostenlos ) Der TÜV ahndet das nicht! So, hoffe nu is´ das geklärt!??? Zur Versicherung kann ich Dir leider nichts sagen, da bin ich kein Profi! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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