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IGNORED

verfolgt


Gast little Z

Empfohlene Beiträge

hallo

 

 

 

mir ist heute etwas passiert.

 

ich wurde von der :thumbs_up: Polizei :finger1: verfolgt und die behaupten ich sei mit 40 km/h über der erlaubten Geschwindigt gefahren auf der Autobahn. Das scheint mir massiv zu viel.

 

nun meine Frage, wieviel wird als Toleranz abgezogen wenn sie aus dem Auto messen (nicht mit Radar oder Kamara nur mit Tacho)

 

ich bin übrigens in der Schweiz zu Hause. Wie sieht es bei euch in D?

 

 

 

Gruss

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bei uns ist eine solche "messung" wohl nicht zulässig. in der regel werden 3-4 km/h abgezogen.

 

 

 

natürlich ist so eine messung bei uns zulässig. kannst du mir glauben, ich weiß das. :thumbs_up: bei ungeeichtem tach ziehen sie 20% toleranz ab.

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bei uns ist eine solche "messung" wohl nicht zulässig. in der regel werden 3-4 km/h abgezogen.

 

 

 

natürlich ist so eine messung bei uns zulässig. kannst du mir glauben, ich weiß das. :finger1: bei ungeeichtem tach ziehen sie 20% toleranz ab.

 

 

 

Jo, das ist so.

 

Warum sollte es auch nicht zulässig sein :wheel:

 

Aber ich meine, daß die Blechpoli... :thumbs_up:

 

die Geschwindigkeit einige Hundert Meter "messen" muss.

 

Aber das Gegenteil zu beweisen gelingt eh nicht.

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Warte erst mal ab. Wenn ein geeichtes Tacho in dem Fahrzeug war, dann ist Essig mit 20%. Aber nur wenn. Die zu verfolgende Strecke ist meines Wissens mindestens 300meter. Daran ist bei mir mal eine Anzeige gescheitert, bzw. musste die zu Grunde liegende Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h auf 100km/h zu Grunde gelegt werden und somit war ich nicht mehr schnell genug für ein Fahrverbot. . Die Schilder standen 280 m auseinander.

 

Muss aber alles nicht mehr akutell sein, ist 3-4 Jahre her.

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ist ziemlich sinnlos, von den deutschen gegebenheiten auf ein geschehen und dessen folgen in der schweiz schließen zu wollen..

 

 

 

in österreich besispielsweise, darf die polizei die geschwindigkeit sogar schätzen. und wenn sie nur am straßenrand stehen..

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Also Messung durch Hinterherfahren ist in D zulässig...

 

(StVO §§ 41 Absatz 2 Nr. 7 (Zeichen 274), 3 Absatz 3 )

 

 

 

Nur pauschal 20% abziehen stimmt nicht!

 

 

 

Bei ungeeichtem Tacho:

 

Die :thumbs_up: müssen eine Strecke von mindestens 300m hinterherfahren, bei gleichbleibenden Abstand und gleichbleibender Geschwindigkeit (oder der Verfolgte entfernt sich noch).

 

 

 

Dann müssen von der gemessenen Geschwindigkeit 10% des höchsten Tachometerwertes (bei angenommenen 220km/h = 22km/h) abgezogen und weiterhin 15% des abgelesen Wertes abgezogen werden.

 

 

 

Wenn Du nun Deine Dir vorgeworfene Geschwindigkeit hast, kannst Du Dir das ausrechnen... (Oder die Infos hier mal posten!?)

 

Wobei Du den max. Tachometerwert des Streifenwagens wohl nur schätzen kannst (es sei denn, Du hast nachgesehen)

 

 

 

Bei 40Km/h dürfte Dir (jedenfalls hier in D) nicht wirklich was passieren dürfen... Es sei denn, die haben das alles schon abgezogen!???

 

 

 

Aber in der Schweiz kann das ganz anders sein!

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Die Schweizer sind da sehr krass drauf. Hab das mal in ner Reportage gesehen. Die fahren mit einem M3 mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit durch die Gegend, und sobald jemand das Polizeifahrzeug überholt wird der rausgezogen :thumbs_up:

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[...]gelingt eh nicht.

 

Erstmal kaufe ich ein: k :bier3:

 

 

 

Hups. stimmt, hab das mit der Schweiz gar nicht gesehen.

 

Ist nicht schlimm "Gockel", hast ja nur auf die Frage geantwortet. :wheel:

 

 

 

[...]. Wie sieht es bei euch in D?

 

 

 

Gruss

 

 

 

@little Z:

 

Bei "uns" in D wird es immer schlimmer........ (meine Meinung)

 

Die Blechpoli... :finger1: wird (versucht es zumindest) immer raffinierter.

 

Mir ist in der letzten Zeit aufgefallen, daß es einige von ihnen gibt,

 

die sich "verstecken" und zu gegebener Zeit aus dem Busch (Versteck) kommen.

 

Das ist immer häufiger und wird immer schlimmer.

 

Die fordern dann, wenn sie einen erwischt haben die Höchststrafe !

 

 

 

Das hat vielleicht etwas mit den Planstellen bei den Beamten zu Tun :thumbs_up:

 

Die wollen halt "Erfolge" in ihrer Laufbahn verzeichnet wissen.

 

 

 

Andere wiederum geben sich kulant, ermahnen dich, zeigen dir auf

 

welches Vergehen du begangen hast und teilen dir mit,

 

welche Konsequenzen das eigentlich gehabt hätte......(Auch wenn dieses dann eine Geldbuße zur Folge hat).

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da hab ich ja mit meinem ersten post mal voll daneben gelegen. naja, wieder was gelernt. da hat sich das aufstehen heut schon gelohnt.

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super, danke...

 

nun die detailierte geschichte.

 

an der ampel stehe ich und warte auf grün. ich fahre wie gewohnt zügig an, nicht die max geschw. überschreitend nur blöd die :thumbs_up: sind hintendran oder 1-2 fahrzeuge weiterhinten. ich fahre richtung autobahn von der ampel bis autobahneifahrt sind es 400 m. Die erlaute geschwindigkeit ist auf der strasse 60. dann auf der autobahn sind 80 erlaubt, da bin ich ca 400-500 meter gefahren hatte die :finger1: aber bereits gesehen und somit nie im leben mit den vorgeworfenen 120kmh.

 

der eine behauptet sie hatten mühe mir nach zu kommen (vw sharan oder touran 1.8 t) und bei einer geschwindigkeit von 120kmh sei der abstand konstant geblieben. ich bin jetzt am verzweifeln und weiss nicht was ich machen kann. war bei polizei und habe mich schlau gemacht. bei geeichten tachos werden 10-15 abgezogen was trotdem zu einer anzeige ausreichen kann.

 

 

 

wer ist ein mathegenie und rechnet mir die beschleunigung aus eines sharans auf dieser strecke und was noch dazu gehört.

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super, danke...

 

nun die detailierte geschichte.

 

an der ampel stehe ich und warte auf grün. ich fahre wie gewohnt zügig an, nicht die max geschw. überschreitend nur blöd die :thumbs_up: sind hintendran oder 1-2 fahrzeuge weiterhinten. ich fahre richtung autobahn von der ampel bis autobahneifahrt sind es 400 m. Die erlaute geschwindigkeit ist auf der strasse 60. dann auf der autobahn sind 80 erlaubt, da bin ich ca 400-500 meter gefahren hatte die :finger1: aber bereits gesehen und somit nie im leben mit den vorgeworfenen 120kmh.

 

der eine behauptet sie hatten mühe mir nach zu kommen (vw sharan oder touran 1.8 t) und bei einer geschwindigkeit von 120kmh sei der abstand konstant geblieben. ich bin jetzt am verzweifeln und weiss nicht was ich machen kann. war bei polizei und habe mich schlau gemacht. bei geeichten tachos werden 10-15 abgezogen was trotdem zu einer anzeige ausreichen kann.

 

 

 

wer ist ein mathegenie und rechnet mir die beschleunigung aus eines sharans auf dieser strecke und was noch dazu gehört.

 

 

 

dein problem ist nicht die mathematik, sondern die behörden. demnach solltest du dir einen fachlich versierten anwalt suchen, der weiß was in so fällen zu tun ist.

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