Gast Z-Jörg Geschrieben 28. April 2008 Teilen Geschrieben 28. April 2008 Überholknopf an meiner Z1000 Im Bordbuch steht Wörtlich: Überholknopf Mit drücken des Überholknopfes leuchtet das Fernlicht (Überholscheinwerfer) auf, um dem Fahrer vor dem Motorrad anzuzeigen , dass ein Überholvorgang durch Ihr Motorrad bevorsteht. Der Überholscheinwerfer wird sofort mit Freigabe des Schalters ausgeschalten der Brüller oder??? Ich Tippe auf Übersetzungsfehler oder die Japaner wissen garnicht Richtig wofür wir eigentlich das Fernlicht benützen oder benützen dürfen.. Genauso ist beschrieben wie mann das Hinterrad verstellt, Klasse: nur was für eine größe der "Nuss" du brauchst steht nirgends Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 28. April 2008 Teilen Geschrieben 28. April 2008 das sind wohl "Klassiker" im Bereich der Übersetzung vom Japanischen ins Deutsche. Der "Überholknopf" ist wohl das Teilchen womit man die Lichtupe betätigt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ice Geschrieben 28. April 2008 Teilen Geschrieben 28. April 2008 Tja, bin noch nie in Japan gewesen. Vielleicht ist es dort normal, einen Überholvorgang durch Lichthupe anzukündigen. Dann macht der Schalter ja auch Sinn. Auf deutschen Straßen ist die Lichthupe doch eher überflüssig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Headbanger Geschrieben 28. April 2008 Teilen Geschrieben 28. April 2008 In der Fahrschule wird auch gelehrt das ein Überholvorgang durch Hupe oder Lichthupe angekündigt werden kann.(aber nur ausserorts) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätzle Geschrieben 28. April 2008 Teilen Geschrieben 28. April 2008 und ausserhalb des mindestabstands zum vorausfahrenden fahrzeug.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 28. April 2008 Teilen Geschrieben 28. April 2008 Lichthupe ist manchmal nicht verkehrt, brauche sie aber auch eher selten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tralf Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Es steht ja auch am Knopf "pass" dran, was passieren, überholen, vorüberziehen usw. bedeutet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marcus Geschrieben 29. April 2008 Teilen Geschrieben 29. April 2008 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §5 Überholen (1) Es ist links zu überholen. (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. ............................ (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden. ............................... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Wenn ich manchen idioten noch zeige das ich gleich überholen will geben die ja noch früher gas und ich komm erst recht nich vorbei Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SteverBiker Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Wenn ich manchen idioten noch zeige das ich gleich überholen will geben die ja noch früher gas und ich komm erst recht nich vorbei Der Vorteil bei der Dusender ist u.a. das man diesbezüglich das Fernlicht eingeschaltet lassen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ice Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §5 Überholen (1) Es ist links zu überholen. (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. ............................ (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden. ............................... Ich glaube, wenn ich mit der Lichthupe entgegenkommende Fahrzeuge blenden könnte, möchte ich auch gar nicht überholen In meinen Augen eine echt überflüssige Vorschrift aus den Gründungsjahren der StVO. Die führt doch nur dazu, dass sich irgendwelche Autobahndrängler auch noch im Recht fühlen, wenn sie bei 150 auf einen Meter zum Vordermann aufschließen und wild die Lichthupe betätigen. Ich she die Lichthupe eher als Warnmöglichkeit vor gewissen Kontrollpunkten. Zu diesem und keinen anderen Zweck hab ich die Lichthupe in meinen 17 Führerscheinjahren bisher vielleicht fünf Mal genutzt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marcus Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 In meinen Augen eine echt überflüssige Vorschrift aus den Gründungsjahren der StVO. Die führt doch nur dazu, dass sich irgendwelche Autobahndrängler auch noch im Recht fühlen, wenn sie bei 150 auf einen Meter zum Vordermann aufschließen und wild die Lichthupe betätigen. naja, manchmal ist es schon nützlich um die eine oder andere schlafmütze unter einhaltung des sicherheitsabstandes aufzuwecken. das ist auf jeden fall legal und funktioniert ansich auch ganz gut. Ich she die Lichthupe eher als Warnmöglichkeit vor gewissen Kontrollpunkten. Zu diesem und keinen anderen Zweck hab ich die Lichthupe in meinen 17 Führerscheinjahren bisher vielleicht fünf Mal genutzt. genau diese verwendung ist aber illegal, herr gesetzeshüter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ich Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 "Ich she die Lichthupe eher als Warnmöglichkeit vor gewissen Kontrollpunkten ..... ." und um , zusammen mit der hupe, freunde und bekannte zu begrüßen ... gruss armin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Z-Rider Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §5 Überholen (1) Es ist links zu überholen. (2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. ............................ (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden. ............................... Der letzte Satz unter Absatz (2) ist für uns doch viel wichtiger, denn wir fahren so dauernd mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende Deshalb kann ich mich Micheldo nur anschliessen. - Fernlicht gleich beim Start einschalten und überholen wie der Teufel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cinzano Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. Kenn ich irgendwo her... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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