Ice Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 In meinen Augen eine echt überflüssige Vorschrift aus den Gründungsjahren der StVO. Die führt doch nur dazu, dass sich irgendwelche Autobahndrängler auch noch im Recht fühlen, wenn sie bei 150 auf einen Meter zum Vordermann aufschließen und wild die Lichthupe betätigen. naja, manchmal ist es schon nützlich um die eine oder andere schlafmütze unter einhaltung des sicherheitsabstandes aufzuwecken. das ist auf jeden fall legal und funktioniert ansich auch ganz gut. Ich she die Lichthupe eher als Warnmöglichkeit vor gewissen Kontrollpunkten. Zu diesem und keinen anderen Zweck hab ich die Lichthupe in meinen 17 Führerscheinjahren bisher vielleicht fünf Mal genutzt. genau diese verwendung ist aber illegal, herr gesetzeshüter Aha, jetzt hab ich dich also als einen dieser Atobahnrüpel entlarvt. Hab ich Kontrollpunkte gesagt? Ich meinte doch Gefahrenstellen!!! Davor zu warnen ist definitiv nicht illegal, sondern sehr nett :smile01: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marcus Geschrieben 30. April 2008 Teilen Geschrieben 30. April 2008 Aha, jetzt hab ich dich also als einen dieser Atobahnrüpel entlarvt. nööööö, das siehst du ganz falsch mein bus mag es doch eher gemächlich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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