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IGNORED

Überholknopf ??? steht im Bordbuch


Gast Z-Jörg

Empfohlene Beiträge

Überholknopf an meiner Z1000 :pfeif::genial:

 

 

 

Im Bordbuch steht Wörtlich:

 

Überholknopf

 

Mit drücken des Überholknopfes leuchtet das Fernlicht (Überholscheinwerfer) auf, um dem Fahrer vor dem Motorrad anzuzeigen , dass ein Überholvorgang durch Ihr Motorrad bevorsteht. Der Überholscheinwerfer wird sofort mit Freigabe des Schalters ausgeschalten

 

 

 

:smile13:

 

 

 

der Brüller oder???

 

Ich Tippe auf Übersetzungsfehler oder die Japaner wissen garnicht Richtig wofür wir eigentlich das Fernlicht benützen oder benützen dürfen..

 

 

 

Genauso ist beschrieben wie mann das Hinterrad verstellt, Klasse: nur was für eine größe der "Nuss" du brauchst steht nirgends :mrgreen:

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das sind wohl "Klassiker" im Bereich der Übersetzung vom Japanischen ins Deutsche.

 

 

 

Der "Überholknopf" ist wohl das Teilchen womit man die Lichtupe betätigt :mrgreen:

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Tja, bin noch nie in Japan gewesen. Vielleicht ist es dort normal, einen Überholvorgang durch Lichthupe anzukündigen. Dann macht der Schalter ja auch Sinn. Auf deutschen Straßen ist die Lichthupe doch eher überflüssig.

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In der Fahrschule wird auch gelehrt das ein Überholvorgang durch Hupe oder Lichthupe angekündigt werden kann.(aber nur ausserorts)

 

 

 

:mrgreen:

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

 

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

 

 

§5 Überholen

 

 

 

(1) Es ist links zu überholen.

 

 

 

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

 

 

............................

 

 

 

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

 

 

 

...............................

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Wenn ich manchen idioten noch zeige das ich gleich überholen will geben die ja noch früher gas und ich komm erst recht nich vorbei :genial:

 

 

 

Der Vorteil bei der Dusender ist u.a. das man diesbezüglich

 

das Fernlicht eingeschaltet lassen kann. :smile13:

 

 

 

:mrgreen:

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

 

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

 

 

§5 Überholen

 

 

 

(1) Es ist links zu überholen.

 

 

 

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

 

 

............................

 

 

 

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

 

 

 

...............................

 

 

 

Ich glaube, wenn ich mit der Lichthupe entgegenkommende Fahrzeuge blenden könnte, möchte ich auch gar nicht überholen :mrgreen:

 

 

 

In meinen Augen eine echt überflüssige Vorschrift aus den Gründungsjahren der StVO. Die führt doch nur dazu, dass sich irgendwelche Autobahndrängler auch noch im Recht fühlen, wenn sie bei 150 auf einen Meter zum Vordermann aufschließen und wild die Lichthupe betätigen.

 

 

 

Ich she die Lichthupe eher als Warnmöglichkeit vor gewissen Kontrollpunkten. Zu diesem und keinen anderen Zweck hab ich die Lichthupe in meinen 17 Führerscheinjahren bisher vielleicht fünf Mal genutzt.

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In meinen Augen eine echt überflüssige Vorschrift aus den Gründungsjahren der StVO. Die führt doch nur dazu, dass sich irgendwelche Autobahndrängler auch noch im Recht fühlen, wenn sie bei 150 auf einen Meter zum Vordermann aufschließen und wild die Lichthupe betätigen.

 

 

 

naja, manchmal ist es schon nützlich um die eine oder andere schlafmütze unter einhaltung des sicherheitsabstandes aufzuwecken. das ist auf jeden fall legal und funktioniert ansich auch ganz gut.

 

 

 

 

Ich she die Lichthupe eher als Warnmöglichkeit vor gewissen Kontrollpunkten. Zu diesem und keinen anderen Zweck hab ich die Lichthupe in meinen 17 Führerscheinjahren bisher vielleicht fünf Mal genutzt.

 

 

 

genau diese verwendung ist aber illegal, herr gesetzeshüter :mrgreen:

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"Ich she die Lichthupe eher als Warnmöglichkeit vor gewissen Kontrollpunkten ..... ."

 

 

 

und um , zusammen mit der hupe, freunde und bekannte zu begrüßen ... :mrgreen:

 

 

 

gruss armin

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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

 

 

I. Allgemeine Verkehrsregeln

 

 

 

§5 Überholen

 

 

 

(1) Es ist links zu überholen.

 

 

 

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

 

 

............................

 

 

 

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

 

 

 

...............................

 

 

 

Der letzte Satz unter Absatz (2) ist für uns doch viel wichtiger, denn wir fahren so dauernd mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende :smile13::mrgreen:

 

 

 

Deshalb kann ich mich Micheldo nur anschliessen. - Fernlicht gleich beim Start einschalten und überholen wie der Teufel :genial:

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Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

 

 

 

 

Kenn ich irgendwo her... :mrgreen:

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