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IGNORED

Die Polizei unser Freund und Helfer bzw. alles blöde Nutten


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Gast Blackberry

Also messen durften sie da garantiert. Sie haben dich ja auch nicht 20m vor dem Ortsausgangsschild gemessen, sondern hatten sich auf dieser Höhe postiert.

 

Gemessen wurdest du wahrscheinlihch so in einer Entfernung von 100 - 300m.

 

 

 

Auch muss man bei einem Lasergerät keinen Winkel einstellen. Das ist nur bei Blitzgeräten der Fall.

 

 

 

Und die gemessene Geschwindigkeit erhöht sich durch den Winkel nicht, sondern wird geringer. Ist eine rein physikalische Angelegenheit! ;)

 

 

 

Ob eine Messung an der Stelle jedoch angebracht oder überzogen ist, kann ich nicht beurteilen, da ich die Strecke nicht kenne.

 

 

 

Sofern das Gerät noch geeicht ist und die Messentfernung stimmt, kann bei der Messung eigentlich nichts schief gehen.

 

Zumal der Polizist dir kaum eine unkorrekte Geschwindigkeit vorwerfen wird. Hat er doch nichts von...

 

 

 

In diesem Sinne,

 

Blackberry

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Dass die Rennleitung 80km/h gemessen hat, daran kannst Du nix rütteln, dafür ist der zweite ;);) da, um das zu bezeugen. Aber wenn solche Sachen vor Gericht kommen, müssen Sie nachweisen daß sie wirklich Dich mit Deinem Motorrad im Visier hatten... und das wird schwer. Also kommt ein Gutachter und der legt sich nicht fest. Und dann liegts am Richter. Wenn der denkt, daß es so war wie die Beamten sagen, zahlst Du alles,incl.Gutachter. 27km/h in der Ortschaft kosten Dich 50 Öken und einen Punkt. Ich würde es dabei belassen.

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hier hab ich es jetzt ganz genau:

 

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 27 km/h zu schnell gefahren.

 

 

 

Das wird Sie voraussichtlich 60 Euro kosten.

 

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.

 

Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

 

 

 

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch

 

nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

 

 

 

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.

 

Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während

 

der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

 

Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.

 

Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

 

Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,

 

bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

 

 

 

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes

 

bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.

 

Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

 

Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

 

Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar

 

absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

 

 

 

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. ;)

 

Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.

 

Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:

 

Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.

 

Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist

 

(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)

 

bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.

 

Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische

 

Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.

 

(von www.bussgeldkataloge.de)

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Wenn der denkt, daß es so war wie die Beamten sagen, zahlst Du alles,incl.Gutachter. 27km/h in der Ortschaft kosten Dich 50 Öken und einen Punkt. Ich würde es dabei belassen.

 

Wenn er ne Verkehrsrechtschutz hat, zahlt er auch dann höchstes seine normale Strafe.

 

Wenn nicht ist es so wie du schreibst.

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geh mal zum Anwalt! Soweit ich weiss muss die Polizei, wenn sie mit der Laserpistole messen, dir das Messergebnis zeigen was die Pistole anzeigt weil das ihr einiger Beweis ist! Das heisst die dürfen da nicht munter weiter messen! Das Stand doch letztens irgendwo im Motorrad Heft oder wars die ADAC-Zeitung? Also wenn´s vor Gericht geht dann hast normal gewonnen weil dann Ausage gegen Ausage steht und die Polizei keine Beweise hat, das ist eben der Nachteil von der Laserpistole. Drum müssen die beim Lasern die Fahrer sofort abkassieren!

 

Wegen dem Abstand vom Ortsschild, das waren mal 50m aber ob die immer noch gelten das weiss ich nicht.

 

Geh mal zum Anwalt der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat der weiss da mehr. Wenn beim ADAC bist kannst da mal anrufen die haben da auch Spezialisten. Viel Glück!

 

 

 

Gruss

 

 

 

P.S Was soll ein Gutachter da feststellen ohne Beweise? Überhöhte Geschwindigkeit? Da kommt sicher kein Gutachter entweder zu schnell oder eben nicht! Sowas entscheidet dann ein Richter im Schnellverfahren ohne Verhandlung!

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Ein gewiefter Anwalt fordert als erstes Akteneinsicht und die Eichprotokolle der jeweiligen Meßeinrichtung an.

 

 

 

Wenn du wirklich "nur 20kmh" schneller als erlaubt warst (35€ innerhalb geschlossener Ortschaft, Keine Punkte!) dir aber 87KMH vorgeworfen werden, könnte ja auch das Meßgerät defekt sein. Wäre ja nicht das erste mal....oder es wurde "aus der Hüfte gelasert" (ohne Stativ). Wer weiß wen der Sheriff da mal wieder getroffen hat ;)

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Zwar kann ich die Aufregung über die vermeintlich falsche Messung verstehen, jedoch würde ich das einfach bezahlen und abhaken.

 

 

 

Viel mehr würde ich mir an deiner Stelle Gedanken über die Art und Weise deines Verhaltens machen. Ich weiss ja nicht was Du beruflich machst, aber ich denke dir währe es unangenehm, wenn Du hier beschimpft und beleidigt werden würdest, weil Du pflichtbewusst deinem Job nachgehst.

 

 

 

Es gibt unter den Z1000 Fahrern doch einige Polizisten. Alle, die ich bislang kennengelernt habe, sind außerordentlich freundliche und hilfsbereite Menschen. Auch die Polizisten, die ich in "anderen" Situationen kennengelernt habe, sind i. d. R. so. Es kommt eben doch darauf an, wie man sich ihnen gegenüber verhält.

 

 

 

Wie auch immer, Du hast noch viel Zeit zum reifen. ;)

 

 

 

;)

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solange es keine Punkte gibt würde ich auch zahlen und ruhe ;)

 

 

 

Aber wenn es Punkte gibt und die Messung wahrscheinlich sogar fehlerhaft ist würde ich dagegen vorgehen ;)

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Gast Blackberry

@ASS: Zumindest in NRW ist es so, dass das Messergebnis dem Betroffenen nicht gezeigt werden muss. Es ist den Beamten freigestellt, ob sie ihm die Möglichkeit der Einsicht geben.

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@ASS: Zumindest in NRW ist es so, dass das Messergebnis dem Betroffenen nicht gezeigt werden muss. Es ist den Beamten freigestellt, ob sie ihm die Möglichkeit der Einsicht geben.

 

 

 

Ich bin mir da eigentlich ziemlich sicher das es gezeigt werden muss weil es eben der einzige Beweis ist den die Polizei hat. Ich lass mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

 

Aber wenn jemand Rechtschutz hat dann ab zum Anwalt gar nicht lange rumreden.

 

 

 

Gruss

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War die Pistole denn GEEICHT ?

 

Ich glaub das die dinger geeicht sein müssen

 

 

 

Waren denn Batterien in der Pistole?

 

Ich glaube, da müssen welche drin sein. :biggrin:

 

 

 

Mal ermsthaft:

 

 

 

1. Natürlich muß das Ding geeicht sein!

 

2. Werden die Cops schon im eigenen Interesse keine ungeeichte Laserpistole verwenden.

 

3. Wirst du im Nachhinein nur über einen Anwalt erfahren, ob das Ding geeicht war und alle vorgeschriebenen Probemessungen durchgeführt wurden.

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In Deutschland gibt es bekanntlich für alles Vorschriften. Und wenn diese z.B. beim abzocken mit dem Laser nicht eingehalten werden, sind die Messungen ungültig :wetter2:

 

 

 

Ein guter Anwalt der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat kennt alle Mittel und Wege ;)

 

 

 

Auch die Polizei ist nicht unfehlbar, besonders wenn deren Ausrüstung nicht in ordnungsgemäßem zustand ist. ;)

 

 

 

Hier zum Beispiel eine bekanntgewordene Story, wo die Polizei mit nicht ordnungsgemäß geeichten ProViDa 2000 Anlagen (Videowagen) unterwegs

 

war:

 

 

 

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_luedinghausen/j2007/10_OWi_89_Js_18_07___5_07beschluss20070327.html

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geh mal zum Anwalt! Soweit ich weiss muss die Polizei, wenn sie mit der Laserpistole messen, dir das Messergebnis zeigen was die Pistole anzeigt weil das ihr einiger Beweis ist! Das heisst die dürfen da nicht munter weiter messen! Das Stand doch letztens irgendwo im Motorrad Heft oder wars die ADAC-Zeitung? Also wenn´s vor Gericht geht dann hast normal gewonnen weil dann Ausage gegen Ausage steht und die Polizei keine Beweise hat, das ist eben der Nachteil von der Laserpistole. Drum müssen die beim Lasern die Fahrer sofort abkassieren!

 

 

deshalb sind die ja zu zweit. Der eine behauptet es und der andere bezeugt es. Und wenn se nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, haben sie Dir die Möglichkeit gegeben, Dir die Zahl in der Pistole anzusehen. Wenn Du davon keinen Gebrauch machst, zählt es als akzeptiert. Wenn Du behauptest die haben Dich nicht sehen lassen, wird wieder der eine behaupten, er hat und der andere wirds bezeugen. Kannste gegen angehen wird aber richtig lange Sache. Ich weiß nicht ob sichs lohnt!?!?!?!?!?!?!?

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Also, wenn Dir wirklich eine höhere Geschwindigkeitsüberschreitung angedichtet wird, als du tats. gefahren bist, was nach Akteneinsicht schnell zu belegen ist, würde ich sogar an eine Beschwerde bei der Dienstaufsicht in Erwägung ziehen.

 

 

 

Stimmt allerdings die Überschreitung, würde ich dazu stehen !

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