Gast Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Hallo meine Z-Freunde, ich war vorhin beim Polo und wollte mir für meinen Shoei Raid II ein verdunkeltes Visier kaufen weil ich sehr Lichtempfindlich bin (nein ich saufe nicht jeden Tag) . Ich habe fast immer eine Sonnenbrille auf. Also stehe ich an der Kasse und zieh grad meine EC-Karte ausm Geldbeutel da sagt mir die Kassiererin so nebenbei das bei einem Unfall es passieren kann das die Versicherung sich weigert zu zahlen egal wer schuld ist. Durch ein klares Visier hätte man es (Unfall oder so) evtl. vermeiden können. Also Karte wieder in den Gelbbeutel, Visier liegen lassen, Heim und Euch gefragt. Also was sagt Ihr dazu???? Mir wäre dieser Schwachsinn ganz neu. Gruß Walde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Ich würde mal behaupten es kommt bei nem Unfall darauf an wie die Wettersituation bzw. Tageszeit is. Bei nacht, denk ich schon das die Versicherung sich da querstellt. Aber bei Sonnenschein is ein Verdunkeltes Visier zwecks Blendvermeidung ja eher von Vorteil als von Nachteil.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ray734 Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Also auf den meisten dunklen Visieren steht ja "Daytime use only". Also ich denke mal,du hast da nur Probs wenn du nachts mit unterwegs. Würde ich zumindest so sehn. Aber sicher bin ich mir auch nich. Ich glaub,da gabs aber schonmal was hier im Forum,wegen E-Zeichen glaub ich auf den getönten Visieren. Musst mal suchen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Also auf den meisten dunklen Visieren steht ja "Daytime use only". Das ist ein Hinweis zur Sicherheit, aber das ist noch kein E Zeichen und somit ist das Visiser ja eigentlich Verboten... Und da Versicherungen eh nicht so gern zahlen, könnte sowas durchaus ein gefundenes Fressen für die sein.. Berti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Brad Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Neue Helm-Norm Die europäischen Gremien haben eine Richtlinie für die Genehmigung neuer Schutzhelme verabschiedet, die die Hersteller betrifft. Die ECE-R-22.05 gilt seit dem 30.Juni 2000 freiwillig und ab Januar 2002 verbindlich. Grundsätzlich sollen Visiere weniger als 20 Prozent Tönung aufweisen. Neu: Daneben ist bei einer Kennzeichnung mit dem Sonnensymbol und dem Schriftzug »Daytime use only« eine Tönung von bis zu 50 Prozent möglich. Mit diesem Hinweis auf dem Helm entbindet sich der Hersteller aus der Verantwortung der ECE-Norm, falls der Helm vom Fahrer nicht bei Tageslicht genutzt wird. »Wenn ein Motorradfahrer mit getöntem Visier trotz der Kennzeichnung auf dem Helm in einen Tunnel oder bei Dunkelheit fährt, ist das sein eigenes Risiko. In einem solchen Fall haften wir nicht, wenn er deshalb einen Unfall hat«, so Oliver Schimpf, Entwicklungsleiter bei der Schuberth Helme GmbH. Die ECE-Norm ist eine Richtlinie, nach der die Hersteller ihre Helme produzieren und in den Handel bringen. Für den Fahrer ist es straßenverkehrsrechtlich nicht bindend, einen Helm nach ECE-Norm zu tragen – aus Sicherheitsgründen aber empfehlenswert. So sieht die Änderung der bisherigen Richtlinie zum Beispiel bei Integralhelmen eine Stoßdämpfungsprüfung des Kinnteils vor – für den Kunden ein Vorteil, denn die Helme nach der neuen ECE-Norm schützen den Kopf des Fahrers noch besser. http://www.motorradonline.de/news/geaenderte-richtlinie-fuer-schutzhelme---neue-helm-norm.1260.htm der Hintergrund ist der, dass mit Inkrafttreten der ECE-R 22/025 das Visier Bestandteil der Prüfung bei den Helmen ist. Und meistens werden aus Kostengründen nur die klaren Visiere geprüft. Somit erlischt bei einem ECE getesteten Helm bei Anbringung eines getönten oder verspiegelten Visiers die ECE 05 Zulassung. Die Rennleitung kann da nix gegen machen, da der Helm ja nach neuester Aktualisierung zum Motorradfahren geeignet ist. Allerdings kann sich eine Versicherung im Schadensfall darauf berufen und die Zahlung verweigern. Somit sind getönte oder verspiegelte Visiere nicht explizit verboten, bergen nur ein gewisses Risiko. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Loney Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 So in der Art hab ich es auch mal "erklärt" bekommen im Laden beim Helmkauf. Es ist nicht verboten aber auch nicht erlaubt. Daher lob ich mir meinen HJC FS-10 mit ausfahrbarem Sonnenvisier - bin nämlich auch sehr lichtempfindlich.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Da kann man aber dann auch gegenargumentieren, dass das Visier mit einer Sonnenbrille gleichzustellen ist. Meines Wissens nach sind Sonnenbrillen beim Motorradfahren nicht verboten. Wenn die Unfallschuld wegen des Visiers zugesprochen wird, kann ich genauso sagen, dass das ja dann mit Sonnenbrille genau die gleiche Lichtsituation ist. Und die Sonnenbrille kann ich auch nicht mal schnell runter nehmen. Da muss ich auch stehen bleiben. Und wieviele Autofahrer sind mit Sonnebrille unterwegs... Sicher kommts auf die Versicherung an, aber man hat schon gute Gegenargumente wenn man will Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bambolino Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Die Haftpflicht zahlt wohl auf jeden Fall! Und wer hat schon Vollkasko! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Captain Future Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 ich hatte einmal ein schwarzes Visier von Polo, auf dem stand sogar das es nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KawaheizerZ1000 Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Und wenn ich mit ner Sonnenbrille Auto fahr zahlt die Versicherung dann auch nix Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Venom Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Der Vergleich hinkt aber gewaltig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Z-Jörg Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Ich hab erst ein verspiegeltes Visier gekauft und zwar beim Helm-center den hab ich auch gefragt.... meinte das es kein Verbot gibt es nicht zu fahren....aber ist nicht gerne gesehen. Im Ausland würde Er unbedingt abraten aber nur wegen Kohle drucken...(ihr wisst was ich mein) Ich fahre schon viele Jahre damit rum....auch in Kontrolle hat keiner gemeckert... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Gamefreak Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 »Wenn ein Motorradfahrer mit getöntem Visier trotz der Kennzeichnung auf dem Helm in einen Tunnel oder bei Dunkelheit fährt, ist das sein eigenes Risiko. In einem solchen Fall haften wir nicht, wenn er deshalb einen Unfall hat«, so Oliver Schimpf, Entwicklungsleiter bei der Schuberth Helme GmbH. Schuberth haftet in diesem Fall nicht. Da steht aber nichts, dass der Versicherungsschutz des Krad-Fahrers erlischt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 bei den shoei visieren steht an der seite "day use only" also wennst dämmert, sieht man echt recht schlecht mit den teilen, kann mir schon vorstellen das die versicherung sich da quer stellen kann! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 9. Juli 2009 Teilen Geschrieben 9. Juli 2009 Wie ich sehe gehen die Meinungen doch weit auseinander. Aber wie es aussieht werde ich mir doch einz kaufen. Ich kann nicht ständig mit zusammengekniffenen Augen durch die Gegend fahren. Ich denke mal das das genau so gefährlich ist. Gruß Walde Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden