iZu Geschrieben 26. Juli 2009 Teilen Geschrieben 26. Juli 2009 Für alle die, die auch vor dem gleichen Problem wie ich stehen, habe ich hier in nem Forum den erlösenden Artikel gefunden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=33663 Zitat aus der Fahrerlaubnisverordnung: "§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt: ... (2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. ..." Nun denn. Steht also der Entdrosselung meiner Z ab 17. September diesen Jahres nichts im Wege Allzeit gute Fahrt Grüße aus Berlin Steven Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kamate_Kaora Geschrieben 12. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2009 haste ja nochma glück gehabt, sonst hätte ich vllt noch vor dir offen fahren können :?: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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