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IGNORED

Entdrosselung nach 2 Jahren trotz Probezeitverlängerung ?


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Empfohlene Beiträge

Für alle die, die auch vor dem gleichen Problem wie ich stehen, habe ich hier in nem Forum den erlösenden Artikel gefunden:

 

 

 

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=33663

 

 

 

Zitat aus der Fahrerlaubnisverordnung:

 

 

 

"§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

 

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

 

...

 

(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

 

..."

 

 

 

Nun denn. Steht also der Entdrosselung meiner Z ab 17. September diesen Jahres nichts im Wege :mrgreen:

 

 

 

Allzeit gute Fahrt

 

Grüße aus Berlin

 

Steven

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