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IGNORED

Ebay-Abzocke beim Bike-Verkauf


Gast joachim

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sowas hatte ich auch schon ...

 

 

 

hab den fall einfach bei ebay gemeldet, die autkion rückgängig gemacht und neu gestartet.

 

 

 

zusätzlich dem verkäufer ne böse mail geschrieben.

 

 

 

nie wieder was davon gehört.

 

 

 

die hoffen eben auf leute die sich nicht wehren.

 

 

 

wenn mans drauf ankommen lassen will kann man auch auf das zurückgezogene gebot bestehen und den kerl verklagen.

 

BGB lässt grüßen

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wenn mans drauf ankommen lassen will kann man auch auf das zurückgezogene gebot bestehen und den kerl verklagen.

 

BGB lässt grüßen

 

 

 

 

 

Wieviel Hunde hast du denn?

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wenn mans drauf ankommen lassen will kann man auch auf das zurückgezogene gebot bestehen und den kerl verklagen.

 

BGB lässt grüßen

 

 

 

 

 

Wieviel Hunde hast du denn?

 

 

 

was hat das mit hunden zu tun.

 

 

 

wenn der verkäufer der meinung ist durch die unzulässige gebotsrücknahme einen schaden erlitten zu haben kann er zivilrechtlich dagen vorgehen. (schadensersatz etc.)

 

 

 

der vertrag mit dem "erfolgreichen" höchstbietenden ist nichtig und muss nicht erfüllt werden.

 

 

 

auch nachzulesen in den ebay agb

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Der Käufer kann doch nicht kurz vor knapp sein Gebot rückgänig machen.

 

 

 

Dachte immer, dass das nur 12 Stunden vor Gebotsende oder so geht.

 

Oder halt um ne Null vertipp oder ähnliches. Aber das war ja hier nicht der Fall.

 

 

 

 

 

 

 

EDIT: Okay hab die Seite vom Link durchgelesen und habs nun auch kapiert :pfeif:

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sowas hatte ich auch schon ...

 

 

 

hab den fall einfach bei ebay gemeldet, die autkion rückgängig gemacht und neu gestartet.

 

 

 

zusätzlich dem verkäufer ne böse mail geschrieben.

 

 

 

nie wieder was davon gehört.

 

 

 

die hoffen eben auf leute die sich nicht wehren.

 

 

 

wenn mans drauf ankommen lassen will kann man auch auf das zurückgezogene gebot bestehen und den kerl verklagen.

 

BGB lässt grüßen

 

ähm, kann es sein, das du die Geschichte nicht zu Ende gelesen hast :pfeif:

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was hat das mit hunden zu tun.

 

 

 

 

Du scheinst meinem Tip nicht gefolgt zu sein:

 

 

 

 

Brutales Finish!

 

 

 

 

hab auf der ersten seite aufgehört als nur noch um die gebote diskutiert wurde. war mir dann doch zu langweilig.

 

 

 

aber jetzt hab ich das finish auch gelesen :pfeif:

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Gast Schleicher07

meine Fresse ist das Krass, ich hab nen 1 Jähriges Kind zuhause. Keine Ahnung wie ich da reagiert hätte wenn die vor mir stehen, aber in seiner Haut möcht ich jetzt nicht stecken. :pfeif:

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meine Fresse ist das Krass, ich hab nen 1 Jähriges Kind zuhause. Keine Ahnung wie ich da reagiert hätte wenn die vor mir stehen, aber in seiner Haut möcht ich jetzt nicht stecken. :pfeif:

 

 

 

Auch hier gilt natürlich:

 

 

 

Glaub nichts von dem, was du nur hörst oder liest,

 

Glaub nur die Hälfte von dem, was du selber siehtst.

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wenn mans drauf ankommen lassen will kann man auch auf das zurückgezogene gebot bestehen und den kerl verklagen.

 

BGB lässt grüßen

 

 

 

 

 

Wieviel Hunde hast du denn?

 

 

 

Spielt keine Rolle, in dem Moment wo an der Tuer ein Gerangel stattfindet driftet die Sache Richtung Haus-/Landfriedensbruch.

 

Da hoert der Spass auf, der Kamerad haette bei mir in die Muendung einer kurzen Repetierflinte Ka. 12/70 geguckt.

 

Es ist zulassig, ja sogar erforderlich, einen Warnschuss abzugeben.

 

Das alles ist durch bestehende Gesetze eindeutig gedeckt.

 

 

 

 

 

Andererseits, das ist dort auch nur ein Forum, ich habe mir abgewoehnt, alles "was im Internet steht" auch so zu glauben !

 

 

 

 

 

Gruss

 

Ralf

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