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IGNORED

Mängelbericht von 2 Motorradpolizisten kassiert


Gast EKnock

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@EKnock: keine Ahnung wo das Problem ist, Gesetz ist Gesetz, wenn Deine Bekannte da nen Auge zudrückt, ok.

 

Aber Falsch ist es denoch und der nächste Beamte wird Dir das schon sagen.

 

Stell es doch einfach richtig ein und Du hast ruhe.

 

 

 

Das Problem ist, dass ich den Kennzeichenhalter nich verstellen kann. Sonst hätte ich es ja getan. Und mit biegen ist es ja auch nicht getan. Zum Schluß reiß ich mir noch was ab. Wäre ja auch scheisse. Naja, vielleicht schaue ich mich einfach nach nem Neuen um.

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Ich glaub das Dein Händler da den Lehrling hat machen lassen.. :mrgreen:

 

Der KZH sollte sich vorsichtig in den richtigen Winkel biegen lassen, mach

 

Du das aber net allein. Fahr zu Deinem Händler und er soll den Winkel zurecht Biegen!

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So, ich habe jetzt mal mit meinem Händler gesprochen. Der meinte, dass dieser Kennzeichenhalte mit ABE ist und der Winkel vom Hersteller (ABM) so vorgegeben ist.

 

Er gibt mir ein Schreiben mit welches ich bei der grünen Fraktion vorlegen kann.

 

 

 

Denkt ihr damit komme ich durch?

 

 

 

Ich bin 4 Jahre mit mehr oder weniger probs mit so einem KZ durch die Republik gereist.

 

Es kommt darauf an ob der Freundliche in Grün vielleicht dir nicht so freundlich gesonnen ist.

 

Bei Fighterzwerg ist das sogar vor den Kadi gegangen , wegen Urkundenfälschung, denn das KZ zählt als Urkunde.

 

Also immer schön knicken, dann freud sich der Staatsanwalt, denn von dem kommt die Post dann schlimmstenfalls.

 

Das überschreiten des vorgeschriebenen Winkels ist ein kleiner technischer Mangel und dürfte mit einer OWI abgetan sein.

 

Mein Tip:

 

Einspruch einlegen mit der Begründung, das die Beamten den Winkel im entlasteten Zustand gemessen hätte, im Fahrbetrieb senkt sich aber das Heck durch das Körpergewicht auf den einzuhaltenden Wert ab.

 

Bei einer evtl. Vorführung sollte man dann natürlich auch dafür sorgen, z.b. durch nachbiegen oder Federvorspannung reduzieren. :mrgreen:

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@Bad

 

 

 

Auch wenn er seine Z Belasten würde ,ist der Winkel immer noch nicht ok.

 

Wie vorher schon mal gesagt wurde Gesetzt ist Gesetz und diese sind mal mehr mal weniger ein zuhalten . :mrgreen::wetter1:

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Pech gehabt..und jetzt aufhören rumzujammern.

 

 

 

Interessant ist seit wann sich die Vollzugsbediensteten um Versicherungsbelange kümmern? Den öffentlich-rechtlichen Vertrag würde ich gern sehen.

 

 

 

Wenn deine Bekannte Dir das so abnimmt ist doch alles wunderbar. Also lasse Dir das schön schriftlich geben, fotografiere Sie neben dem Bike wenn Sie Dir das okay gibt und dann freue Dich, dass Du im Nachgang eine "Bekannte" weniger hast...

 

 

 

@ bad

 

 

 

das ist nicht wirklich dein ernst...ich wette einmal, dass dann bestimmt zwei aussagen kommen in denen behauptet wird, dass eben im belasteten Zustand gemessen worden ist.

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@EKnock: keine Ahnung wo das Problem ist, Gesetz ist Gesetz, wenn Deine Bekannte da nen Auge zudrückt, ok.

 

Aber Falsch ist es denoch und der nächste Beamte wird Dir das schon sagen.

 

Stell es doch einfach richtig ein und Du hast ruhe.

 

 

 

Das Problem ist, dass ich den Kennzeichenhalter nich verstellen kann. Sonst hätte ich es ja getan. Und mit biegen ist es ja auch nicht getan. Zum Schluß reiß ich mir noch was ab. Wäre ja auch scheisse. Naja, vielleicht schaue ich mich einfach nach nem Neuen um.

 

 

 

 

 

mit biegen ist eben schon getan. nur solltest du ihn lieber dazu abbauen. geh zu ´nem schlosser oder metallbauer mit einer blechabkantmaschine und der biegt dir das stück auf deine gewünschte gradzahl. wirst dir doch nicht etwa extra ´nen neuen kaufen :mrgreen: !?

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So ein kleinkarierter Schwachsinn ... wenn ich ein Kennzeichen nicht mehr lesen kann, Ok ... aber sich hier an Gradzahlen aufzugeilen ist wirklich das letzte! Mir hat einer im Harz mal bei einer "Aktion für Bikersicherheit" (so heißt das mittlerweile! :wetter1:) nach langwieriger Messprozedur gesagt, mein Kennzeichen sei "hart an der Grenze"! Und auch auf mehrmaliges Nachfragen konnte mir der übereifrige Beamte nicht sagen wieviel Grad es denn nun wirklich hat! :mrgreen: Daher musste er wohl auch von einem Mängelbericht absehen! :wheel: Auch bei mir handelte es sich um einen Standard-Kennzeichenhalter und zwar von ZML, nichts geknickt und alles lesbar! :baeh:

 

 

 

Gruss KawaAxel

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Gast Mystic-Healer

Na ja, wenn das Kennzeichen so steht wie auf dem Bild, dann halte ich das nicht unbedingt für "kleinkarierten Schwachsinn".

 

 

 

Ist nun mal so, es gibt Vorschriften, die einzuhalten sind. Setzt man sich drüber hinweg, sollte man später auch nicht rumheulen. So einfach ist das.

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hab ich mir auch grad gedacht :mrgreen:

 

 

 

hauptsache ihr habt auch alle ne kennzeichenbeleuchtung, nen reflektor, spiegel dessen fläche den gesetzen entsprechen und und und :wetter1:

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Was issen hier los ?

 

 

 

Auf einmal sind alle gesetzestreu geworden :mrgreen:

 

 

 

Wieso ist doch nichts neues, oder?

 

 

 

Gruss KawaAxel

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hab ich mir auch grad gedacht :mrgreen:

 

 

 

hauptsache ihr habt auch alle ne kennzeichenbeleuchtung, nen reflektor, spiegel dessen fläche den gesetzen entsprechen und und und :wetter1:

 

 

 

so ist es und der Rest ist alles eingetragen :wheel:

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Hi, frag mal bei BURNER nach der hatte das gleiche problem.

 

Hat damals ne Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch kassiert!!!!!!

 

Hatte damals nur glück das die :mrgreen: keine Bilder zur Beweissicherung gemacht hatten.

 

Gruß

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So ein kleinkarierter Schwachsinn ... wenn ich ein Kennzeichen nicht mehr lesen kann, Ok ... aber sich hier an Gradzahlen aufzugeilen ist wirklich das letzte!

 

 

 

:mrgreen: Sowas sehe ich als reine Abzocke.

 

Wenn die Lesbarkeit irgendwie beeinträchtig ist, find ich das vollkommen i.O.. Aber ob ein Kennzeichen 30 oder 40 Grad steht, merkt man als hinterherfahrender kein Stück.

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