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IGNORED

wurde geblitzt mit mopet aber nur von vorn...


Gast

Empfohlene Beiträge

so mich haben se in der Ortschaft wohl geblitzt mit mopet gestern kam das schreiben auf den Bildern bin ich nur on vorn zusehen mit geschlossenen visier meine Flecktarnjacke erkennt man auch nicht :(

 

 

 

Naja lohnt sich da ein Einspruch???

 

Weil kann ja jeder sagen der war zu schnell und notiert sich das kennzeichen :mrgreen:

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naja,wie weit biste denn drüber? was für ne strafe sollste zahlen?punkte?

 

weil bei einem kumpel war das letztes jahr auch so, er wurde geblitzt,polizei hat kennzeichen aufgeschrieben,er hat post bekommen (man konnte nichts erkennen..er hatte auch noch schwazes visier,man konnte nur bissel die augen erkennen)->hat widerspruch eingelegt......naja..das läuft jetz ein halbes jahr und demnächst muss er wohl vor gericht deswegen. Natürlich kann man es nicht genau nachweisen dass du es warst,aber rein theoretisch kann sich die polizei auch ohne foto und blitzer hinstellen und sagen dass du 180 inner ortschaft gefahren bist,denn die netten herren dürfen ja auch schätzen^^

 

 

 

du kannst ja auch sagen, dass du nicht weißt wer zu dem zeitpunkt mit deiner karre gefahren is,aber dann kannste danach immer schön fahrtenbuch schreiben :mrgreen:

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naja,wie weit biste denn drüber? was für ne strafe sollste zahlen?punkte?

 

weil bei einem kumpel war das letztes jahr auch so, er wurde geblitzt,polizei hat kennzeichen aufgeschrieben,er hat post bekommen (man konnte nichts erkennen..er hatte auch noch schwazes visier,man konnte nur bissel die augen erkennen)->hat widerspruch eingelegt......naja..das läuft jetz ein halbes jahr und demnächst muss er wohl vor gericht deswegen. Natürlich kann man es nicht genau nachweisen dass du es warst,aber rein theoretisch kann sich die polizei auch ohne foto und blitzer hinstellen und sagen dass du 180 inner ortschaft gefahren bist,denn die netten herren dürfen ja auch schätzen^^

 

 

 

du kannst ja auch sagen, dass du nicht weißt wer zu dem zeitpunkt mit deiner karre gefahren is,aber dann kannste danach immer schön fahrtenbuch schreiben :(

 

 

 

achtung gefährliches halbwissen :mrgreen:

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Aus meiner Erfahrung: Da kommt nichts nach, mach Dir keine Sorgen!

 

 

 

Geblitzt wurde ich auch schon, oder feste Starrenkästen hat jeder schonmal mitgenommen. Mein Onkel wirde auf einer Tour auch von vorne geblitzt. Er wartet heute noch und gekommen ist nix...

 

:mrgreen:

 

Be cool

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@andi_immi : es brauch ja nichts nach kommen,es kam ja schon!

 

@-ChriZ- : korrigier mich oder ergänze,wäre dir sehr dankbar...soweit ich es weiß ist es der polizei erlaubt die geschwindigkeit zu schätzen(allerdings müssen sie einen gewissen prozentsatz von der geschwindkeit abziehen,der mir leider nicht mehr bekannt ist...)

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@-ChriZ- : korrigier mich oder ergänze,wäre dir sehr dankbar...soweit ich es weiß ist es der polizei erlaubt die geschwindigkeit zu schätzen(allerdings müssen sie einen gewissen prozentsatz von der geschwindkeit abziehen,der mir leider nicht mehr bekannt ist...)

 

 

 

ja war sehr knapp gehalten.

 

 

 

also in deutschland ist es nicht erlaubt einfach so geschwindigkeiten zu schätzen.

 

 

 

ausnahme ist hier zB das hinterherfahren im streifenwagen bspweise.

 

da muss in einer gleichbleibenden distanz eine ausreichende strecke hinter dem "sünder" hergefahren werden und man kann den nicht geeichten tachowert nehmen und davon 20% toleranz abziehen.

 

 

 

ansonsten sind deine ausführungen was deinen kumpel betrifft schon realistisch. also sowas kann schnell mal kommen mit gerichtsverhandlung etc.

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Soviel ich weiß ist das Schätzen der Geschwindigkeit nur in Österreich erlaubt....

 

bei uns zum Glück noch nicht.

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achso, dann hab ich es net richtig gelesen.

 

 

 

Das einzigste Land in Europa ist Österreich, hier darf ein schlauer österreichischer Polizist auch die Geschwindigkeit schätzen. Mein Bruder hat da mal so nen Strafzettel bekommen.

 

 

 

In Deutschland ist es anders. Man muss den Geschwindigkeitsverstoß dem Fahrzeugführer nachweisen. Erstmal muss der Fahrzeugführer ermittelt werden, danach muss das ganze hieb und stichfest sein, was es nicht ist.

 

 

 

Gebs nem Anwalt, da kommst locker raus!

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Wenn sie Dich mit dem Motorrad von vorn geblitzt haben und Du Post bekommen hast, dann sass da ein Mitarbeiter, der Dein Kennzeichen notiert hat. Das bedeutet es greift die Halterhaftung.

 

 

 

Jetzt kannst Du behaupten, dass Du an dem Tag Dein Moped verkaufen wolltest und verschiedene Leute Dein Moped probe gefahren haben. Dann wirst Du zu einem Fahrtenbuch verdonnert.

 

 

 

Ist einem Kollegen von mir so ergangen.

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also mit dem "locker rauskommen".das is einfach gesagt. wie gesagt,ein kumpel hat jetz ne gerichtsverhandlung am hals,und da is noch nichts entschieden...und das läuft sehr sehr lange...

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ich würde es nur anfechten wenn es um fahrverbote geht... ansonsten würde ich mir das "aufsparen" und zahlen.

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korrigier mich oder ergänze,wäre dir sehr dankbar...soweit ich es weiß ist es der polizei erlaubt die geschwindigkeit zu schätzen(allerdings müssen sie einen gewissen prozentsatz von der geschwindkeit abziehen,der mir leider nicht mehr bekannt ist...)

 

 

 

In Österreich ja, in Deutschland wäre mir das neu.

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In Österreich ja, in Deutschland wäre mir das neu.

 

 

 

Jepp, mir haben sie mal in D, ok zugegebenermaßen vor langer Zeit, nur 20 Dm abnehmen können, als sie mich beim rasen gesehen haben, aber da keine Messung vorlag, ich aber extrem zu schnell war, durften sie nur nen 20er abgreifen, da ich es eilig hatte wars mir egal...

 

aber schätzen?? Hier in D?? nöö, eigentlich so nicht, da braucht man schon mehr

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Als wie -ChriZ- und meine anderen vorredner schon gesagt habe, gibts sowas in D nicht. Was vor ellenlanger Zeit war :mrgreen: weis ich natürlich nicht. Aber heut ist es definitiv nicht erlaubt zu schätzen in D. Hinterherfahren stimmt auch.

 

 

 

Und normalerweise ist es so, dass man auch beim ersten mal kein Fahrtenbuch führen muss, wenn sowas allerdings dann nochmal vorkommt, kann das angeordnet werden.

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Kann mich nur Der Helle anschliessen!

 

 

 

Wenns "nur" um Bussgeld geht einfach zahlen und sich bei grösseren Delikten erst um Rechtsbeistand bemühen. Weil wenn man erst mal durch Einsprüche Aufmerksamkeit erregt hat steht man in gewisser Weise auf der Abschussliste beim nächsten Verstoss und es gibt ein Fahrtenbuch!

 

 

 

@Mave X: Wieviel zu schnell warst de denn nun?

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