Gast Geschrieben 24. April 2010 Teilen Geschrieben 24. April 2010 Hab keine Kennzeichenbeleuchtung dranne und muß bald zum TÜV, ist das nen Erheblicher Mangel oder wird das nur aufm Bericht aufgeführt und ich bekomme die Plackete trotzdem? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Delle Geschrieben 24. April 2010 Teilen Geschrieben 24. April 2010 Habe letztens die Auskunft bekommen, es sei ein geringer Mangel und steht dann halt auf dem Berichtsbogen - so war es bei meiner alten Maschine vor nem Monat... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MiB Geschrieben 24. April 2010 Teilen Geschrieben 24. April 2010 Manche fahren schon seit Jahren ohne. Das kommt dann wohl auf deinen Tüver an. Meine kleine Rückleuchte die ich ins Heck eingebaut habe sieht man fast nicht. Mein Tüver hat da noch nie hingeschaut. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SantaClaus Geschrieben 24. April 2010 Teilen Geschrieben 24. April 2010 war letzens beim TÜV habe auch keine beleuchtung dran noch nicht mal nen rückstraher mein prüfer hat nur gesagt da muss irgendwann mal ne beleutung hin aber sonst i.O. habe TÜV ohne das irgendwo etwas steht kommt echt auf den prüfer an Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 26. April 2010 Teilen Geschrieben 26. April 2010 ok, besten dank Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 18. Mai 2010 Teilen Geschrieben 18. Mai 2010 Eine nicht funktionierende Kennzeichenbeleuchtung ist ein geringer Mangel (wenn sie vorhanden ist). Fehlt diese ganz, bleibt es im Ermessen des Prüfers. In der HU-Richtlinie §29 StVZO habe ich dahingehend nichts weiter gefunden. Ein fehlender Rückstrahler ist ein erheblicher Mangel (Hintergrund: Fällt nachts das Rücklicht aus, so ist der Motorradfahrer vom nachfolgenden Verkehr u.U. zu spät erkennber --> Verkehrsgefährdung). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast -shark- Geschrieben 26. Mai 2010 Teilen Geschrieben 26. Mai 2010 Eine nicht funktionierende Kennzeichenbeleuchtung ist ein geringer Mangel (wenn sie vorhanden ist). Fehlt diese ganz, bleibt es im Ermessen des Prüfers. In der HU-Richtlinie §29 StVZO habe ich dahingehend nichts weiter gefunden. Ein fehlender Rückstrahler ist ein erheblicher Mangel (Hintergrund: Fällt nachts das Rücklicht aus, so ist der Motorradfahrer vom nachfolgenden Verkehr u.U. zu spät erkennber --> Verkehrsgefährdung). und wenn nachts ein flugzeug auf der bahn landet ist es auch ein erheblicher mangel oder ? musste mal sein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 26. Mai 2010 Teilen Geschrieben 26. Mai 2010 ...habe auch keine... wofür braucht man die??? Der Tüver hat es jedenfalls nicht beanstandet! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KawaBääda Geschrieben 27. Mai 2010 Teilen Geschrieben 27. Mai 2010 ich glaube, dass die Blaukittel das garnicht mögen, wenn die Leuchte komplett fehlt Manchen Prüfern fällts vllt garnet auf. Aber wenn ers checkt, dann is nix mit Wurschtblinkern Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Gibt bestimmt Prüfer, denen es egal ist oder die es übersehen. Manchmal übersieht man auch was. Der PRüfer ist auch nur ein Mensch und nicht unfehlbar. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Loki Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 soweit ich weiss, ist das nur ein geringer Mangel, wirst du vom Schnittlauch angehalten kostets ca. einen 10er. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Juni 2010 Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Hatte erst letzten Monat beim Tüv darüber gesprochen.Der sagte zu mir,wenn ich keine Beleuchtung habe gibt es keinen neuen Tüv und das gleiche auch bei fehlenden Rückstrahler. Angeblich soll es auch 3 Punkte geben,wenn man bei einer Kontrolle beides nicht hat.Ich kann nichts dazu sagen,habe es selber nur so gehört. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast pelliuM Geschrieben 8. Februar 2011 Teilen Geschrieben 8. Februar 2011 Oh wei ... also bei mir funzt die Kennzeichenbeleuchten net, und nen Rückstrahler hab ich glaube uach nicht (grübel) Hab nur das Rücklicht in schwarz getönt bei ner 06er 1/4 Z ... Unter Nummernschild hab ich definitv kein Strahler ... gibt es sowas auch in schwarz getönt ? Dann mach ich mir noch einen dran ( muss im März zum TüV ) wenn net, dann probier ich erst einmal ohne *g* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast biker71 Geschrieben 9. Februar 2011 Teilen Geschrieben 9. Februar 2011 @pelliuM Du hast ne 1/4 Z. so 250ccm gehen bestimmt gut :-) Hab noch nie Rückstrahler dran gehabt, auch KZ Beleuchtung net, gibts sowas Original? Bisher noch nie Probs gehabt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast tobias Geschrieben 9. Februar 2011 Teilen Geschrieben 9. Februar 2011 Ich hatte an meiner Zett auch keine dran, TÜV hat geklappt. Seine Aussage: Das Nummernschild wird genug durch das Rücklicht beleuchtet! Naja, lassen wir mal so stehen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden