Gast Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 bis 28.10.2011 könnte heuln Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rizzen Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 Das ist so ein richtig Geiles Gefühl.... man gibt gas und da kommt auch noch so richtig was Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Phyl Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 tja bis zum 10.8.11 noch mit drossel ... ich weiß allerdings schon, wie sie sich offen anfühlt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
relax Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 mal ne dumme frage. ab wann genau werden denn die 2 jahre gerechnet? ab den tag der bestandenen prüfung oder dem - laut führerschein - erteilungsdatum? weil das passt bei mir in keinster weise zusammen -.- Ab dem Datum der Ausstellung Macht doch irgendwie keinen Sinn, oder? Ich mein, bei mir hat das Landratsamt was durcheinander gebracht und hab dieses Kärtchen erst später bekommen. Von daher is mein Ausstellungsdatum ein anderes als das "Führerschein-Bestanden-Datum". Und nur deswegen soll ich ne Woche länge gedrosselt fahren? Für was wäre sonst hinter A ein Datum eingetragen? wenns ja nur ne woche wäre -.- bei mir sind das 1,5 monate, also erst ende august dann und das nervt richtig! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
detlef Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 ruhig blut... geht auch vorbei... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HiaZ Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 mal ne dumme frage. ab wann genau werden denn die 2 jahre gerechnet? ab den tag der bestandenen prüfung oder dem - laut führerschein - erteilungsdatum? weil das passt bei mir in keinster weise zusammen -.- Ab dem Datum der Ausstellung Macht doch irgendwie keinen Sinn, oder? Ich mein, bei mir hat das Landratsamt was durcheinander gebracht und hab dieses Kärtchen erst später bekommen. Von daher is mein Ausstellungsdatum ein anderes als das "Führerschein-Bestanden-Datum". Und nur deswegen soll ich ne Woche länge gedrosselt fahren? Für was wäre sonst hinter A ein Datum eingetragen? OK hab mich etwas unklar ausgedrückt. Ausstellungsdatum ist ja nicht gleich das Datum der jeweiligen Klassen. z.B. bestande Prüfung 1.6.2008 Datum der Volljährigkeit und somit erhalt der Lizenz 15.06.2008 würde heißen dass du erst am 15.06.2010 offen fahren darfst. Hoffe etz versteht mans. Ab dem Tag ab dem du fahren durftest 2 Jahre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
relax Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 mal ne dumme frage. ab wann genau werden denn die 2 jahre gerechnet? ab den tag der bestandenen prüfung oder dem - laut führerschein - erteilungsdatum? weil das passt bei mir in keinster weise zusammen -.- Ab dem Datum der Ausstellung Macht doch irgendwie keinen Sinn, oder? Ich mein, bei mir hat das Landratsamt was durcheinander gebracht und hab dieses Kärtchen erst später bekommen. Von daher is mein Ausstellungsdatum ein anderes als das "Führerschein-Bestanden-Datum". Und nur deswegen soll ich ne Woche länge gedrosselt fahren? Für was wäre sonst hinter A ein Datum eingetragen? OK hab mich etwas unklar ausgedrückt. Ausstellungsdatum ist ja nicht gleich das Datum der jeweiligen Klassen. z.B. bestande Prüfung 1.6.2008 Datum der Volljährigkeit und somit erhalt der Lizenz 15.06.2008 würde heißen dass du erst am 15.06.2010 offen fahren darfst. Hoffe etz versteht mans. Ab dem Tag ab dem du fahren durftest 2 Jahre. hm mehr oder weniger, ABER: hab klasse B 2007 gemacht, klasse A dann im sommer 2008 und hatte am 24.07.08 meine prüfung. da ich ja schon den lappen hatte, hab ich wieder nur so ne prüfbescheinigung bekommen und musste dann zur führerscheinstelle. dort dann meinen neuen führerschein empfangen wo schon bei 14.(10.) 27.08.08 eingetragen war... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
obihörnchen Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 Wenn ich nach meinem Führerschein gehe, dann darf ich schon die ganze Zeit offen fahren! Die haben vergessen da ein Datum einzutragen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
relax Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 glückspilz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
obihörnchen Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 glückspilz Naja, aber das hilft mir auch nix, wenn sich (zB. bei einem eventuellen Unfall) 'rausstellt dass ich noch garnicht offen fahren durfte bin ich trotzdem ge ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HiaZ Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 mal ne dumme frage. ab wann genau werden denn die 2 jahre gerechnet? ab den tag der bestandenen prüfung oder dem - laut führerschein - erteilungsdatum? weil das passt bei mir in keinster weise zusammen -.- Ab dem Datum der Ausstellung Macht doch irgendwie keinen Sinn, oder? Ich mein, bei mir hat das Landratsamt was durcheinander gebracht und hab dieses Kärtchen erst später bekommen. Von daher is mein Ausstellungsdatum ein anderes als das "Führerschein-Bestanden-Datum". Und nur deswegen soll ich ne Woche länge gedrosselt fahren? Für was wäre sonst hinter A ein Datum eingetragen? OK hab mich etwas unklar ausgedrückt. Ausstellungsdatum ist ja nicht gleich das Datum der jeweiligen Klassen. z.B. bestande Prüfung 1.6.2008 Datum der Volljährigkeit und somit erhalt der Lizenz 15.06.2008 würde heißen dass du erst am 15.06.2010 offen fahren darfst. Hoffe etz versteht mans. Ab dem Tag ab dem du fahren durftest 2 Jahre. hm mehr oder weniger, ABER: hab klasse B 2007 gemacht, klasse A dann im sommer 2008 und hatte am 24.07.08 meine prüfung. da ich ja schon den lappen hatte, hab ich wieder nur so ne prüfbescheinigung bekommen und musste dann zur führerscheinstelle. dort dann meinen neuen führerschein empfangen wo schon bei 14.(10.) 27.08.08 eingetragen war... Ich nehm mal an dass bei dir im Feld 10 (hinter den Klassen) der 24.07.2008 steht und kein Sternchen im Klammer also so "*)" Dann darfste ja ab 24.07.2010 offen fahren, da dies der Tag der Prüfung war und alt genug wirst du ja gewesen sein. Würd ihn dann aber gleich umschreiben lassen auf unbeschränkt da es im Ausland richtig Ärger geben kann wenn du laut Lappen noch beschränkt fahren musst aber dein Moped schon offen ist auch wenn du es schon darfst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 bis 28.10.2011 könnte heuln ich kann dich voll und ganz verstehen <--- bis 29.10.2011 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
relax Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 mal ne dumme frage. ab wann genau werden denn die 2 jahre gerechnet? ab den tag der bestandenen prüfung oder dem - laut führerschein - erteilungsdatum? weil das passt bei mir in keinster weise zusammen -.- Ab dem Datum der Ausstellung Macht doch irgendwie keinen Sinn, oder? Ich mein, bei mir hat das Landratsamt was durcheinander gebracht und hab dieses Kärtchen erst später bekommen. Von daher is mein Ausstellungsdatum ein anderes als das "Führerschein-Bestanden-Datum". Und nur deswegen soll ich ne Woche länge gedrosselt fahren? Für was wäre sonst hinter A ein Datum eingetragen? OK hab mich etwas unklar ausgedrückt. Ausstellungsdatum ist ja nicht gleich das Datum der jeweiligen Klassen. z.B. bestande Prüfung 1.6.2008 Datum der Volljährigkeit und somit erhalt der Lizenz 15.06.2008 würde heißen dass du erst am 15.06.2010 offen fahren darfst. Hoffe etz versteht mans. Ab dem Tag ab dem du fahren durftest 2 Jahre. hm mehr oder weniger, ABER: hab klasse B 2007 gemacht, klasse A dann im sommer 2008 und hatte am 24.07.08 meine prüfung. da ich ja schon den lappen hatte, hab ich wieder nur so ne prüfbescheinigung bekommen und musste dann zur führerscheinstelle. dort dann meinen neuen führerschein empfangen wo schon bei 14.(10.) 27.08.08 eingetragen war... Ich nehm mal an dass bei dir im Feld 10 (hinter den Klassen) der 24.07.2008 steht und kein Sternchen im Klammer also so "*)" Dann darfste ja ab 24.07.2010 offen fahren, da dies der Tag der Prüfung war und alt genug wirst du ja gewesen sein. Würd ihn dann aber gleich umschreiben lassen auf unbeschränkt da es im Ausland richtig Ärger geben kann wenn du laut Lappen noch beschränkt fahren musst aber dein Moped schon offen ist auch wenn du es schon darfst. doch, da sind die sternchen. nur bei b steht halt das datum vom b prüfungstag! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Rider* Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 mal ne dumme frage. ab wann genau werden denn die 2 jahre gerechnet? ab den tag der bestandenen prüfung oder dem - laut führerschein - erteilungsdatum? weil das passt bei mir in keinster weise zusammen -.- Ab dem Datum der Ausstellung Macht doch irgendwie keinen Sinn, oder? Ich mein, bei mir hat das Landratsamt was durcheinander gebracht und hab dieses Kärtchen erst später bekommen. Von daher is mein Ausstellungsdatum ein anderes als das "Führerschein-Bestanden-Datum". Und nur deswegen soll ich ne Woche länge gedrosselt fahren? Für was wäre sonst hinter A ein Datum eingetragen? OK hab mich etwas unklar ausgedrückt. Ausstellungsdatum ist ja nicht gleich das Datum der jeweiligen Klassen. z.B. bestande Prüfung 1.6.2008 Datum der Volljährigkeit und somit erhalt der Lizenz 15.06.2008 würde heißen dass du erst am 15.06.2010 offen fahren darfst. Hoffe etz versteht mans. Ab dem Tag ab dem du fahren durftest 2 Jahre. hm mehr oder weniger, ABER: hab klasse B 2007 gemacht, klasse A dann im sommer 2008 und hatte am 24.07.08 meine prüfung. da ich ja schon den lappen hatte, hab ich wieder nur so ne prüfbescheinigung bekommen und musste dann zur führerscheinstelle. dort dann meinen neuen führerschein empfangen wo schon bei 14.(10.) 27.08.08 eingetragen war... :cry: Ich nehm mal an dass bei dir im Feld 10 (hinter den Klassen) der 24.07.2008 steht und kein Sternchen im Klammer also so "*)" Dann darfste ja ab 24.07.2010 offen fahren, da dies der Tag der Prüfung war und alt genug wirst du ja gewesen sein. Würd ihn dann aber gleich umschreiben lassen auf unbeschränkt da es im Ausland richtig Ärger geben kann wenn du laut Lappen noch beschränkt fahren musst aber dein Moped schon offen ist auch wenn du es schon darfst. Jetz verstehn wir uns, genau so war das gemeint! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
obihörnchen Geschrieben 3. Mai 2010 Teilen Geschrieben 3. Mai 2010 Genauso sieht's bei mir auch aus, nur dass sie links kein Datum handschriftlich eingetragen haben Also laut Schein FEUER FREI oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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