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IGNORED

Strafe für mit ohne DB-Killer


Gast

Empfohlene Beiträge

§30 ?

 

Das ist doch der "Geh im Straßenverkehr keinem auf den Sack" § oder?

 

Den halten sogar Gericht für zu schwammig um ein Urteil zu fällen.

 

Die Blau / Silbernen nehmen den aber tatsächlich als Grundlage für die Geldstafe.

 

 

 

Richtig teuer wird es wenn man bei der Kontrolle den Eater aus der Tasche zaubert. Dann wird es nämlich eine Vorsatztat.

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kumpel wurde angehalten und es blieb bei einer verwarnung.

 

ist wohl immer ziemlich unterschiedlich.

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Meines Wissens hat die Polizei in der Sache nach wie vor recht viel Ermessensspielraum. Angefangen von 25,-€ Verwarnungsgeld über die Anzeige wegen Fahrens ohne BE und sogar Stilllegung. Kommt auch drauf an, in welcher Mission die gerade unterwegs sind. Falls es darumgeht "Lärmer" aus dem Verkehr zu ziehen, gibts wahrscheinlich volle Breitseite.

 

Ich würde mich jedenfalls nicht drauf verlassen, dass irgendwo irgendjemand nur 25 Euros abgedrückt hat und schon gar nicht auf irgendwelche Statements in Zeitschriften. Hmm..., ja..... am besten noch ausdrucken und bei Bedarf vorzeigen. :lach:

 

 

 

Also, wer so was ungezogenens macht und am Auspuff rumbastelt, darf halt hinterher nicht rumheulen. :lach: :lach:

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ich hab mit meiner morgen service und vorfuehren... sicherheitshalber hab ich den db killer schon mal rausgemacht mal gucken was der pruefer meint, und ob irgendwo :lach: auftauchen xD

 

 

 

mein bruder hat aber bei seiner gsxr 1000 mit ixil endtopf den killer das ganze jahr ueber raus is schon einige male aufgehalten worden, und wurde noch nie irgendwie abgemahnt oder musste nie strafe zahlen... und das ding is moerder laut xD

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ohne killer gibs mächtig ärger! dann lieber das ding bearbeiten und drinne lassen. ergebniss läst sicht auch hören und veruhrsacht nicht so viel stress.

 

hamburg am zollenspieker mit 112db (r6 RJ11)gemessen vom schnittlauch! db eater umgebaut, ärger = null. Urkunde hab ich noch...

 

 

 

Und mit was ist die R6 eingetragen !! Musst auch sagen das da schon 99 eingetragen sind.

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Stilllegung kann meines Wissens nicht mehr so einfach erfolgen, da nach neuer FZV einem die bereits erlangte Zulassung nicht so leicht abgenommen werden kann.

 

Stillegung nur noch wenn Gefahr im Verzug ist. Dies wiederum liegt zwar im Ermessen des Beamten, aber bei zu lauten Auspuff aber von Gefahr für Leib und Leben zu sprechen ist wohl bissel überzogen... :lach:

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also mit vorsatz hab ich gerade erfahrungen gesammelt. bei vorsatz wird das bußgeld verdoppelt. das bußgeld muss dabei mindestens 30 eur oder 35 eur betragen. weiß nich mehr genau.

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Ich erst am Dienstag.

 

Stand an der Ampel da kam der sherrif neben mir gefahren und meinte aus´m Fenster raus. Is Laut da fehlt doch was?!

 

Ich schwitzend: ,, NÖÖÖÖÖÖÖ hab ich so gekauft keine AHnung.

 

Is aber doch laut ne.

 

Ich wieder hmmmmmmmmm keine Ahnung.

 

 

 

Ja denn schönen Tag noch und schön vorsichtig ne.

 

 

 

Ich jajaja un ab nach hause dat ding schnell wieder rein gefummelt. Neeee wat hab ich da ein Glück gehabt. *FREU*

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Irgendwie bin ich nen bisschen froh.

 

Bei meinen beiden Mivv GP´s komm ich garnicht in die Versuchung ohne Killer zu fahren.

 

Wenn die Dinger raus sind, bricht die Hölle los ! :lach:

 

 

 

Bin gestern kurz die Straße hoch und runter. Von den Nachbarn nur verängstigte und verärgerte Gesichter geerntet. Also Killer wieder rein.

 

 

 

Kollege hat nen kurzes Video gemacht.

 

 

 

Sound aufdrehen ! :lach:

 

 

 

http://www.myvideo.de/watch/7583240/Z1000_mit_Mivv_Sportauspuff

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  • 2 Wochen später...
Stilllegung kann meines Wissens nicht mehr so einfach erfolgen, da nach neuer FZV einem die bereits erlangte Zulassung nicht so leicht abgenommen werden kann.

 

Stillegung nur noch wenn Gefahr im Verzug ist. Dies wiederum liegt zwar im Ermessen des Beamten, aber bei zu lauten Auspuff aber von Gefahr für Leib und Leben zu sprechen ist wohl bissel überzogen... :baeh:

 

 

 

ich seh´s eher so:

 

wenn der db-killer draußen ist, ist viel weniger gefahr im verzug, weil du ja gehört wirst, es nimmt dir keiner ne vorfahrt....es läuft kein fussgänger über die strasse usw...

 

 

 

:?

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das ist nach jedem bundesland unterschiedlich.

 

 

 

Nach freien Ermessen des Beamten..

 

 

 

so wie die gerade drauf sind.

 

 

 

entweder Varwarnungsgeld 30,00€

 

 

 

Oder Strafanzeige mit Punkte und viel Geldbuße etc. ( oder sogar Vorführen beim Tüv)

 

 

 

Aha !

 

 

 

Die FZV gilt also mal und mal nicht ? Ebenso die entsprechenden OWi Tatbestandsnummern ?

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Auf jeden Fall kommt es wie bereits gepostet auf die Rennleitung an wie die drauf sind. Ist einfach so ... hier bei uns kann ich mit Mivv und ohne DB fahren wie ich möchte da ist bislang noch nichts passiert. Aus Bayern gab es da allerdings schon ganz andere Berichte. Von wegen Stilllegung usw.

 

 

 

Letzten Endes ist es wie bei allen eröffneten Themen hierzu (und es gibt einige) die Meinungen sind verschieden genau wie die Rennleitung auch.

 

Um zu einer Lösung zu kommen sollten wir vielleicht im Showroom ein Thema eröffnen.

 

 

 

Ohne DB Eater - Zeigt her eure Strafzettel

 

Das hätte den Vorteil das man über die Bundesländer hinaus zu jeder Region die Stimmungslage der Rennleitung zu Bikern erfahren könnte.

 

Ich fang mal an:

 

Mivv ohne DB - Rennleitung super Tolerant keine Verwahrnung bisher. :baeh: :?

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Also ich hab meine jetzt draußen und das soll auch erstmal so bleiben!

 

...total der H A doppel M E R -Sound!

 

Ich lass es mal drauf ankommen und mach mal in den nächsten Wochen einen Besuch an der Broker Mühle... mal schauen ob die Rennleitung etwas zu sagen hat!

 

 

 

Ansonsten seh ich das wie der Blitzkönig

 

ich seh´s eher so:

 

wenn der db-killer draußen ist, ist viel weniger gefahr im verzug, weil du ja gehört wirst, es nimmt dir keiner ne vorfahrt....es läuft kein fussgänger über die strasse usw...

 

 

 

:baeh:

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