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IGNORED

Strafe für mit ohne DB-Killer


Gast

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Frage kurz gestellt....

 

 

 

Ein Kumpel meinte letztens, dass man nur noch eine "geringe" Geldstrafe kriegt wenn man ohne DB-Eater um den Globus fährt und erwischt wird...

 

 

 

Stimmt das?

 

 

 

Ich bin immer noch von viel Geld, Punkten und einem Vorstellschein ausgegangen... hinke ich der Zeit so hinterher?

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ohne killer gibs mächtig ärger! dann lieber das ding bearbeiten und drinne lassen. ergebniss läst sicht auch hören und veruhrsacht nicht so viel stress.

 

hamburg am zollenspieker mit 112db (r6 RJ11)gemessen vom schnittlauch! db eater umgebaut, ärger = null. Urkunde hab ich noch...

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Das Thema wurde schon x Mal durchgekaut. Ich glaube das kommt auf die Sheriffs an.

 

Die Meinungen gehen da ziemlich weit auseinander. Ich halte mich mal an der Variante fest und hoffe das es so ist das es eine OWI ist und nur 25 Euro kostet. Aber generell hab ich hier bei mir kein Problem wegen der Lautstärke wenn ich ohne DB-Killer durch die Gemeinde ziehe.

 

Ich hab die Mivv und die ist mit schon recht laut aber ohne weckt sie die Toten und das macht mir Spass in die Backen! :lach:

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dann lieber das ding bearbeiten und drinne lassen.

 

 

 

Das wäre wiederum eine Modifikation! Das ist meines Wissens schlimmer als ohne erwischt zu werden weil die Betriebserlaubniss erlischt. Ich hatte auch einen DB-Killer bis auf das Maximum gekürzt aber als ich gelesen hab das die Strafe in diesem Fall höher ist als wenn ich ohne fahre hab einen original Killer im Kofferraum :lach: und fahre ansonsten ohne!

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na ja schittlauch merkt halt nur nix, es sei denn du hast einen experten! habe aupuffanlagen gekürzt, db eater bearbeitet etc. nie ärger gehabt...

 

ohne db etaer sieht halt ein blinder!! also ganz ohne würd ich nie fahren, es sei denn ich hab ne drei punkte binde. dann wird die karre gleich still gelegt.

 

wenn modifizieren, dann schon mühe geben....oder gleich lassen.

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dann lieber das ding bearbeiten und drinne lassen.

 

 

 

Das wäre wiederum eine Modifikation! Das ist meines Wissens schlimmer als ohne erwischt zu werden weil die Betriebserlaubniss erlischt. Ich hatte auch einen DB-Killer bis auf das Maximum gekürzt aber als ich gelesen hab das die Strafe in diesem Fall höher ist als wenn ich ohne fahre hab einen original Killer im Kofferraum :lach: und fahre ansonsten ohne!

 

 

 

erlischt die betriebserlaubniss nicht auch wenn du ohne fährst? oder ist dass wieder etwas anderes? ... sry in der hinsicht hab ich keine ahnung ...

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Wie gesagt es kommt auf die Rennleitung an! Ich war einmal in einer Kontrolle und da haben die sich nur für den Winkel meines Kennzeichens interessiert. Das fette Loch war denen egal.

 

Einen DB Killer kann man auch verlieren wenn man unterwegs ist.

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Gast Mystic-Healer
Einen DB Killer kann man auch verlieren wenn man unterwegs ist.

 

 

 

:lach: aber auf die schwache Ausrede sollte wirklich nur der unterbelichteste Dorfsheriff reinfallen.

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das ist nach jedem bundesland unterschiedlich.

 

 

 

Nach freien Ermessen des Beamten..

 

 

 

so wie die gerade drauf sind.

 

 

 

entweder Varwarnungsgeld 30,00€

 

 

 

Oder Strafanzeige mit Punkte und viel Geldbuße etc. ( oder sogar Vorführen beim Tüv)

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also, ein kumpel von wir wurde vorige woche angehalten ohne db killer, 1 Punkt und 70€ strafe und möppi schieben oder db-killer wieder einbauen!!!

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Ich verstehe aber auch nicht, warum man ohne DB-Killer fährt. Laut ist nicht gleich guter Klang!

 

 

 

wie watt....wer bis du denn alta :lach::lach:

 

 

 

stimmt schon :lach:

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In der Mai Ausgabe des "Fighters" Magazin war dazu ein Artikel.

 

Wenn sich jemand dafür interessiert kann ich den gerne als PDF-Datei weiterleiten.

 

Dazu bräuchte ich nur Eure eMail-Adressen per PN.

 

 

 

Will hier ja nichts einstellen das gegen das Urheberrecht verstoßen könnte (oder anderst gesagt, ich hab kein Plan wie ich ne PDF-Datei einbinden kann). :lach:

 

 

 

[bcolor=#FF0000][/bcolor] Aufgrund der großen Nachfrage werd ich die Mailadressen sammeln und den Artikel all abendlich versenden.

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§ 30 StVzo nr 33000 - 25€ verwarngeld... was noch da zukommen kann ist vorstatz dann wirds teurer

 

 

 

gibt seit 2007 eine änderung ...nix mehr mit beschlagnahmen und oder stillegen. ggf ne mängelkarte und vorstellung beim tüv/dekra

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