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IGNORED

Achtung bei Gruppenfahrten


bad.orange

Empfohlene Beiträge

Motorradfahrer fahren oftmals als Gruppe im Pulk über die Pisten bei gemeinsamen Ausfahrten.

 

Jedoch ist das gemütliche nebeneinander Herfahren eignentlich verboten (nicht Einhaltung des Mindestabstands).

 

Wer also an solch einer Gruppenaktivität teilnimmt, der nimmt einen Haftungsverzicht in Kauf, d.h. sollte es in der Gruppe zu Unfällen, z.b. durch Auffahren, etc. kommen, kann man keinen Schadensersatz vom Mitfahrer verlangen.

 

 

 

Das OLG Brandenburg wertet die Verabredung in der Gruppe zu fahren und dadurch bewußt die Verkehrsregeln zu brechen und sich bewußt in Gefahr zu begeben als Annahme eines gegenseitigen Haftungsverzichts.

 

(OLG Brandenburg. AZ 12 U209/06)

 

 

 

:baeh:

 

 

 

unter Freunden sollte man das aber schon geregelt bekommen!!!!

 

:?

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Danke BO, interessante Info.

 

 

 

Der wortlaut ...und dadurch bewußt die Verkehrsregeln zu brechen und sich bewußt in Gefahr zu begeben... wirft ja wieder ein "tolles licht" auf den motorradfahrer. :baeh:

 

 

 

Wie wird denn der abstand zum vordermann gemessen wenn man versetzt fährt?

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versetzt fahren zählt leider nicht, man zieht eine linie vom mittelstreifen zum fahrbahnrand mit dem ende des motorrads als anhaltspunkt. habe da zu simsonzeiten schon einmal ärger bekommen :baeh:

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  • 2 Wochen später...

Na dann halten wir doch nun alle brav den 2 sekundenabstand ein und bilden Kilometerlange Kolonnen :baeh:

 

 

 

 

 

Sicherlich begiebt man sich mit jeder Ausfahrt bewusst in Gefahr aber wie sagt man so schön: "no risk no Fun!" Solange der Kopf nicht abgeschaltet wird ist doch alles ok.

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wer weiss ob die 12843 biker alle den sicherheitsabstand eingehalten haben...

 

 

 

Haha :baeh:

 

 

 

Wenn die den alle eingehalten hätten wäre das eine Kolonne der Länge Hamburg-Wien gewesen :?

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wer weiss ob die 12843 biker alle den sicherheitsabstand eingehalten haben...

 

 

 

Haha :baeh:

 

 

 

Wenn die den alle eingehalten hätten wäre das eine Kolonne der Länge Hamburg-Wien gewesen :?

 

 

 

Das ist halt der Unterschied zu der Theorie im Gesetzestext und dann eben die die gängige Praxis in der Realität, im Prinzip verstößt man doch andauernd gegen irgendwelche Verordnungen, die halt im wirklichen Leben nicht durchführbar sind, sondern nur theoretisches Geschwafel sind und dadurch Spielraum für Pozilei und Winkeladvorkaten läßt, manchmal zum Leid und manchmal zum Wohl....

 

Aber letztendlich gehts ja nur um ein Urteil wo es umden Haftungsverzicht in Kollonnenfahrten, falls was passiert...

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