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IGNORED

schaden und ich kann nix machen ....


o-neil

Empfohlene Beiträge

hi liebe genossen und genossinen

 

 

 

ich könnte so abkotzen.. hat doch jemand tatsächlich des motorrad von meiner freundin in der tiefgarage vom haus umgeworfen und sich nicht gemeldet und auch keinen namen oder sonstiges hinterlassen. die polizei war schon zwei mal da wegen dem fall und sagt sie kann nix machen da dies nicht im strassenverkehr passiert ist und dies ja privatgrundstück ist. mittlerweile habe ich sogar über zeugen herausgefunden das die maschine zwei tage auf dem bodenlag bis zwei nachbarn sie endlich mal aufgehoben haben.

 

 

 

ich vermute sehr stark das es die dame mit ihrem auto vom stellplatz nebendran war. des problem ist sie streitet es ab und das obwohl sie einen winzigen schaden an der tür hat und die polizei schon bei ihr war.

 

 

 

jetzt war ich eben nochmal genau gucken un so wie auch schon die polizei festgestellt hat passt der schaden genau auf die höhe vom schaden am moped und trotzdem können die nix machen. es ist kein vandalismus noch ein verkehrsunfall noch sonst was...

 

 

 

könnt so abdrehen. nachher kommen die grünen/blauen nochmal un dann sollen sie die nachbarin nochmal holen und die tür mal direkt ans moped lehnen und vergleichen...

 

 

 

man man man die solls endlich zugeben. des muss so gerumst haben des kann man net beschreiben...

 

 

 

die maschine wurde auf der linken seite (fahrtrichtung) im heck eingekerbt. ( von der tür da können die sagen was sie wollen) und ist dann nach rechts umgekippt. lenkerendengewicht zerkratzt bremshebel ebenfalls... kupplungsdeckel schön tief zerkratzt auspuff... fussrastenanlage zerkratzt und fussbremshebel schön verbogen dann die eine verstrebung am zylinder sieht auch schön aus....

 

 

 

gruss reinhard

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Mach ne Anzeige wenn du dir sicher bist wegen Fahrreflucht !!!!

 

 

 

Denn Rest Klären dann die Anwälte für dich :pfeif:

 

 

 

 

 

Gruß Wolle

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Wieso können die Grünen nichts machen? Nur wegen Privat grundstück? das ist doch blanker Hohn.

 

 

 

Es ist doch ganz klar ne Sachbeschädigung mit Fahrerflucht. Wenn du eine Anzeige erstattest müssen die doch dem Fall nachgehen.

 

 

 

Das wäre ja echt der Hammer wenn du auf den kosten sitzen bleiben würdest.

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ja das problem ist das es eben keine fahrerflucht ist. weil es nicht im strassenverkehr passiert ist. um sie anzeigen zu können muss ich es ihr hundertprozentig nachweisen können sagen die. wie gesagt die kommen nachher nochmal wegen den zwei zeugen zu vernehmen un dann sollen die die nachbarin nochmal dazu holen... des einzige gute an der sache ist der bulle fährt selber ne z und will mir dabei helfen weil er weiss wie ärgerlich das ist... die sollen nachher die tür mal direkt die kerbe heben un dann hoffe ich mal das die kuh des endlich zugibt... des kann nur die gewesen sein...

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Grundsätzlich gibt es keine Sachbeschädigung mit Fahrerflucht. Es gibt ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort und da müssen einige Faktoren reinspielen, bevor der greift. Z.B. auf mindestens tatsächlich öffentlichen Verkehrsgrund passieren, was eine Tiefgarage mit Tor oder Schranke nicht ist.

 

 

 

Aber Anzeigen kannst trotzdem... musst halt dann über den Zivilrechtlichen Weg gehen.

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wie gesagt die kommen ja nachher nochmal un dann hoffe ich das sie es endlich zu gibt,,,

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Hi,

 

 

 

da die Polizeibeamten mehrmals vorbeigekommen sind, nehme ich an, dass sie wegen Sachbeschädigung ermitteln. Die werden sich deiner Sache nicht aus Langeweile annehmen

 

 

 

Du solltest zumindest wissen ob die Polizei eine Anzeige aufgenommen hat. Wenn nicht, dann darum bitten, zur Wahrung des Zivilklageweges!

 

 

 

Aber auf eine Anzeigenaufnahme zumindest wegen Sachbeschädigung würde ich bestehen.

 

 

 

Denn dein Anwalt wird dich auch fragen, ob du schon bei der Polizei warst! Den Rest, mit Fotos von beiden Beschädigungen und Abmessungen, nebeneinanderstellung der Fahrzeuge würde ich selber auch nochmal machen und Foto/Video Technisch sichern, vor allem wenn die Polizei es nicht gemacht haben sollte!

 

Kostet ja nix!

 

 

 

Grüße,

 

banditi

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also die guten leute waren da und haben sich alles nochmal angeguckt und auch mit der dame gesprochen in meiner anwesendheit. sie musste sich auch in ihr auto setzten und siehe da die schäden passen genau übereinander. die gute dame streitet natürlich alles ab und hat sich auch den polizisten gegenüber net ganz sauber verhalten und auch sogar noch im beisein der polizisten die autotür noch 3-4 mal gegen des moped gehauen. polizei macht jetzt einen bericht fertig am montag kommt der gutachter und guckt sich das ganze an.

 

 

 

werde natürlich die gute dame auch noch anzeigen. die dusliche nuss reitet sich immer tiefer herein und es kommen immer mehr kosten auf sie zu :pfeif: mal gespannt jetzt nur noch wie lang sich des in die länge zieht.

 

 

 

gruss reinhard

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Die muß ja ganz schön gegen das Bike gehämmert haben das es vom Ständer gefallen ist.

 

 

 

Viel Erfolg bei dem Verklagen der Nachbarin.

 

Die hats verdient!

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und haut die tür schon wieder gegen möff da könnt ich kotzen. der Gutachter wird auch feststellen das sie es war. Wozu sind wir denn versichert ich denk die weiß nicht das sie sich immer weiter reinreißt. Am Ende muss sie die Anwalts und Gerichtskosten tragen, das gönnen wir ihr doch mal alle von Herzen!

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Hoffentlich bekommt die blöde Nuss richtig eine verpasst.

 

Find's jedenfalls gut, dass Du die Sache so intensiv verfolgt hast.

 

Kein Mitleid mit solchen Menschen.

 

Solche hauen einem am Supermarktparkplatz auch die Türen, oder den Einkaufswagen gegens Auto und finden's noch normal.

 

:pfeif:

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Solche hauen einem am Supermarktparkplatz auch die Türen, oder den Einkaufswagen gegens Auto und finden's noch normal.

 

:pfeif:

 

...oder nicht so schlimm "sieht man ja kaum"!

 

 

 

Wenn es so deutlich ist, dann lass nicht locker!

 

Ich wünsch dir jedenfalls viel Erfolg dabei!

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Gast blackroadster

Hallo,

 

 

 

ich bin aus Ö. Hier kann die Polizei in so einem Fall auch nichts machen, da es Privatgrund ist und eine zivilrechtliche Angelegenheit. Im deutschen Strafrecht ist es soweit ich weiß wie im Österreichischen, wonach Sachbeschädigung nur bei vorsätzlichem Handeln strafbar ist und die Polizei demnach nur im letzteren Fall ermittelt. Dennoch hat eine Freundin möglicherweise einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch. Diesen geltend zu machen ist in erster Linie eure Aufgabe.

 

 

 

Ich würde die raten:

 

1.) dokumentiere die Angelegenheit ausführlich. Mache Fotos von der Örtlichkeit, von dem Schaden an dem Motorrad und an dem unfallursächlichen Auto. Im Besten Fall mit Maßstab, so dass die übereinstimmende Schadenshöhe zweifelsfrei dokumentiert ist.

 

 

 

2.) Sollte deine Freundin eine Rechtschutzversicherung haben, nun mit dieser Kontakt aufnehmen. Ein Rechtsanwalt wird das nun in die Hand nehmen, der Rest hängt von der Beweisführung ab, die mit der gut durchgeführten Dokumentation in deiner Hand liegt. Der in weiterer Folge bestellte Sachverständige, hat unter Umständen nur mehr deine Fotos als Beurteilungsmaterie zur Verfügung.

 

 

 

2a.) Sollte keine Rechtschutzversicherung bestehen:

 

 

 

> Wenn deine Freundlich liquide ist, empfehle ich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Die Kosten sind im Regelfall von der im Verfahren unterlegenen Partei zu übernehmen, im Falle einer teilweisen Klagestattgebung zumindest anteilig zu übernehmen.

 

 

 

> Sollte ein Rechtsanwalt nicht beigezogen werden, kann man auch selbst eine entsprechende Klage einbringen. Dies ist idR einfacher als man denkt. Ich kann nur die österreichische Lage erklären:

 

Einmal pro Woche kann man an den Bezirks-(zivil)gerichten kostenlose rechtliche Beratung einholen. Man kann außerdem mündlich zu Protokoll Klage einreichen, womit einem eine Klagsschrift (mit Formerfordernissen) erspart bleibt.

 

In einem Fall wie eurem, würde sich in Ö. ein sogenannter bedingter Zahlungsbefehl des Bezirksgerichts eignen, bei dem man nur nachvollziehbar darlegen muss, wer dir aus welchem Grund etwas zahlen soll. In deinem Fall: Die Nachbarin, hat das Motorrad deiner Freundin schuldhaft beschädigt (durch versehentliches Anfahren), Beweismittel: Fotodokumentation, Schadenshöhe durch Kostenvoranschlag einer Werkstatt und wird daher vom Gericht aufgefordert eine Zahlung in der Höhe der Schadenssumme vorzunehmen. Wenn die verpflichtete Person dies bestreitet, kommt es in der Regel zu einem Verfahren, wenn sie bezahlt ist es erledigt, wenn sie den Befehl ignoriert kann man die Zahlung nach zwei Wochen gerichtlich vollstrecken.

 

 

 

Ich, denke dass es in Deutschland ein gleichwertiges kurzes Verfahren geben wird.

 

 

 

3) Auch wenn die Polizei aktiv wird bzw. geworden ist, denke ich, dass dir die selbständige Durchführung von Pkt. 2 oder 2a nicht erspart bleibt. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gehört nicht zu den polizeilichen Aufgaben. Aber die Dokumentation der Polizei, kann dir jedenfalls bei der Beweisführung helfen, egal aus welchem Grund sie erfolgt ist. Daher solltest du zusehen, eine Abschrift der Berichte zu bekommen.

 

 

 

LG Herbert

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wenn die Verkehrshelfer sagen die können nichts machen und du bleibst auf deinem Schaden hocken, dann nimm dir doch mal das Auto von der Dame vor :pfeif:

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also gutachter war da und sagt könnte soweit passen das sie es war aber hundertpro kann er es net sagen da die dame dem netten helfer nicht ans auto lassen will. auch schonmal sehr verdächtig.. aber naja polizei hat ja schon übereinstimmungen gefunden und sagt das sie es gewesen sein könnte aber net das sie es war weil die rennleitung keine gutachter sind.

 

 

 

war gestern auch mal beim dealer gewesen einen kva machen und es ist bis jetzt mal grob überschlagen mit einbau und teile auf 1350 euroen gekommen...

 

 

 

mal gespannt wies weiter geht. gutachter macht sein gutachten fertig und meldet es dann der versicherung der dame...

 

 

 

gruss reinhard

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