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IGNORED

Spiegel 69 Quadratzentimeter, Hää??


Gast Jürgen 67

Empfohlene Beiträge

Gast Jürgen 67

Hallo habe am Freitag für meinen wunderschönen Rizomaspiegel eine Mängelkarte bekommen, da diese unter 69 Quadratzentimeter sind???

 

Nach einer Diskussion mit dem Ordnungshüter schlug er mir vor mich zurückzuhalten, da er sonst meine Kleine Stilllegt??

 

Wegen Spiegel?

 

Habt ihr da Erfahrung gibt es so einen Paragraphen wirklich?

 

Natürlich habe ich keine original Spiegel mehr wird jetzt mit der Vorführung etwas schwierig. :pfeif:

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da gibs ein parapraphen frag mich nich welchen und der schreibt deine mindest spiegelgröße vor. damit ist das spiegelglas gemeint mit 69 quadratzentimetern. du brauchst welche die die größe ham sonst wirts nischt oder einen kulanten prüfer keine ahnung ob es solche in so einem fall gibt

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Ob es nun 69 oder 60 sind, weiss ich auch nicht, aber irgendwo in der STVZO wird es schon stehen, die lassen bestimmt nicht den Larry raus, wenn es absolut falsch ist. Kaufst Du Dir paar preiswerte z.Bsp hier:http://www.louis.de/_40a8b96b09406ae7666094dd04b9b0b107/index.php?topic=artnr_gr&article_context=detail&grwgr=465&wgr=403&list_total=11&anzeige=0&page=0&artnr_gr=10028038 und stellst sie vor, :pfeif: danach ist alles wieder gut... :dito: oder so

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Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr über ...

 

 

 

Lexikon Rückspiegel Zubehör Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.

 

 

 

 

 

Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.

 

 

 

 

 

Im Bußgeldkatalog ist unter "Fehlender oder unbrauchbarer Rückspiege" ein Verwarnungsgeld von zehn Mark aufgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

25.02.2003

 

Ist von motorrad-online

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60 Quadratcentimeter?? :pfeif:

 

das is doch ne halbe fahne.. :?

 

in der schweiz sinds ja nur 15.

 

und so einen hab ich... und wenn ich mir nun vorstelle, dass

 

die bei euch 4x so gross sein müssen?! haha :dito:

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60 Quadratcentimeter?? :pfeif:

 

das is doch ne halbe fahne.. :?

 

in der schweiz sinds ja nur 15.

 

und so einen hab ich... und wenn ich mir nun vorstelle, dass

 

die bei euch 4x so gross sein müssen?! haha :dito:

 

 

 

6cm x 10cm ergibt 60 quadratcm.

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60 Quadratcentimeter?? :pfeif:

 

das is doch ne halbe fahne.. :?

 

in der schweiz sinds ja nur 15.

 

und so einen hab ich... und wenn ich mir nun vorstelle, dass

 

die bei euch 4x so gross sein müssen?! haha :dito:

 

 

 

6cm x 10cm ergibt 60 quadratcm.

 

 

 

und jetzt?^^

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60 Quadratcentimeter?? :pfeif:

 

das is doch ne halbe fahne.. :?

 

in der schweiz sinds ja nur 15.

 

und so einen hab ich... und wenn ich mir nun vorstelle, dass

 

die bei euch 4x so gross sein müssen?! haha :dito:

 

 

 

6cm x 10cm ergibt 60 quadratcm.

 

 

 

und jetzt?^^

 

Ist doch nicht sooo groß wollte ich damit sagen.

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Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr über ...

 

 

 

Lexikon Rückspiegel Zubehör Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.

 

 

 

 

 

Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.

 

 

 

 

 

Im Bußgeldkatalog ist unter "Fehlender oder unbrauchbarer Rückspiege" ein Verwarnungsgeld von zehn Mark aufgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

25.02.2003

 

Ist von motorrad-online

 

 

 

 

 

 

 

RRRIIICCCCHHHHTTTIIIGGG

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Hallo habe am Freitag für meinen wunderschönen Rizomaspiegel eine Mängelkarte bekommen, da diese unter 69 Quadratzentimeter sind???

 

Nach einer Diskussion mit dem Ordnungshüter schlug er mir vor mich zurückzuhalten, da er sonst meine Kleine Stilllegt??

 

Wegen Spiegel?

 

Habt ihr da Erfahrung gibt es so einen Paragraphen wirklich?

 

Natürlich habe ich keine original Spiegel mehr wird jetzt mit der Vorführung etwas schwierig. :|

 

 

 

 

 

Mit dem Stilllegen ist so eine Sache!!!! Laut Zulassungsverordnung ist ein Stilllegen nur dann von Nöten, wenn eine gefährdung anderer Vehrkehrsteilnehmer :pfeif: vorliegt :dito: (mir fällt das wort nicht ein)!!!

 

In Berlin ist es manchmal so, das man den Mund nur aufmachen sollte wenn man Ahnung hat, ansonsten ist die Plakette weg!!! :?

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Also wenn es 60cm² sind, dann dürften doch reintheoretisch diese hier

 

 

 

´´ http://www.louis.de/_3018a81b23519d51c01387b09c94a04366/index.php?topic=artnr_gr&article_context=detail&grwgr=465&wgr=401&list_total=46&anzeige=0&page=2&artnr_gr=10028502 ´´

 

 

 

montiert werden?

 

Maße:

 

 

 

Abmessnungen in mm: a = 55, b = 117

 

 

 

massspiegel.gif

 

 

 

 

 

komme ich auf 64,37cm²

 

mhhhh?

 

 

 

oder hab ich n denkfehler und liege falsch?

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jetzt wo dus sagst :pfeif: doch denkfehler...

 

 

 

ich denk halt immer im ´´im fall der fälle´´ will ich keinen versicherungsschutz verlieren!

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