Panz_drei_n Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Hallo, leider musste ich heute unsere Tour abrupt abbrechen. Ich hatte ein Unfall... :wink: Vorweg mir geht es gut, dem Motorrad auch. Nur der Bremshebel ist abgebrochen und die Lenkerenden sollten vllt. gewechselt werden. Unfallhergang: Wir sind auf einer vierspurigen Straße (je 2 Fahrtstreifen für meinen und den Gegenverkehr, Tempolimit 50km/h) im linken Fahrstreifen unterwegs als, unerwartet ein Mercedes Kombi von dem rechten in den linken Fahrstreifen zog. Vor ihm waren, 3 weitere Fahrzeuge die standen/bremsten weil das erste rechts in eine Seitenstraße ein bog. Das blinken des Kombi kam für mich eindeutig zu spät. Evtl. hat er auch den Schulterblick vergessen. Ich konnte nicht mehr stark genug bremsen, versuchte noch links an ihm vorbei zu kommen. Aber ohne Berührung ging es dann auch nicht. Jedenfalls besser als ein Auffahrunfall :wink: Schäden: Seine: Eine Delle und Lackschäden an der linken C-Säule auf Höhe meines Lenkerendes Meine Schäden: Bremshebel verbogen (nachher abgebrochen) Lenkerende verbogen Zeugen: Er hat drei unabhänige Zeugen die aussagen könnten das ich viel zu schnell gewesen sein soll. Sind Geschwindigkeitseinschätzungen von Zeugen glaubhaft und rechtsgültig? Ich argumentiere dagegen. Habe zwei Zeugen die meine Schilderung bestätigen können. Offene Fragen: Meine eigentliche Frage ist ob ich weitere Schritte einleiten soll? Meine Schuld eingestehen und den Fall der Versicherung überlassen? Oder warte was passiert? Mein Schaden ist nicht sonderlich hoch, seiner vielleicht. Ich kann es nicht einschätzen. Und eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht! Der Gang zum Anwalt könnte mich daher teurer zu stehen kommen als eine Erhöhung meiner Versicherungskosten. Bleibe aber auch auf meinen, doch im Vergleich, geringen Kosten sitzen. Wie soll ich weiter vorgehen? Meine Eltern meinen, Schaden der Versicherung melden und abwarten, da es keine geklärte Schuld durch die Polizei gibt. Er müsste den Schaden auch erst mal geltend machen. Ob ich es machen sollte, ist halt die Frage. Hoffe ihr könnt mir da evtl. mit Ratschlägen weiter helfen. Gruß Pans3n Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Wenn der Typ in der Dose einfach nach links rüberzieht, geht die Schuldfrage auf sein Konto! Ob er dabei geblinkt hat ist doch unerheblich! Eventuell hast Du eine Teilschuld, wenn Du zu schnell gewesen bist ... das läßt sich aber wohl schwieriger nachweisen, als den Fahrspurwechsel des Anderen! Hat die Polizei den Unfall nicht aufgenommen? Da hätte ich an Deiner Stelle drauf bestanden! Haben Deine Eltern ev. eine Rechtsschutzvers., die für Dich auch einspringen könnte? Von Versicherungsdingen habe ich selbst keine Ahnung! Gruss KawaAxel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Schließ doch am Montag eine Rechtschutz ab und lass es die Anwälte klären Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorsch Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Schließ doch am Montag eine Rechtschutz ab und lass es die Anwälte klären Glaubst Du, die Versicherungen sind doof und regulieren Versicherungsfälle, die vor dem Vertragsabschluss angefallen sind ? :wink: @pans3n, hat die Polizei den Unfall aufgenommen ? Wenn nicht, hast Du eigentlich schlechte Karten für eine Regulierung zu Deinen Gunsten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Man kann sich doch auch nachträglich Rechtschutzversichern !!! Und soweit ich weiß ist es es egal ob man es nach dem Unfall macht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Mittlerweile kommen unsere Freunde und Helfer z.T. nur noch zu Unfällen mit Personenschäden! Als ob die Aufnahme von Unfällen mit Sachschäden nicht im öffentlichen Interesse läge! :wink: Diese Rechtskonstruktionen sind für mich nur sehr schwer zu verstehen ... meine Freundin hatte auch mal so einen Fall, da musste ich auch mit Nachdruck eine Polizeistreife anfordern! Man kann sich doch auch nachträglich Rechtschutzversichern !!! Und soweit ich weiß ist es es egal ob man es nach dem Unfall macht. Das kann ich mir nicht vorstellen! Gruss KawaAxel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kamate_Kaora Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 ich weiß, dass man, wenn man mit einem auto fährt, auf welches man selbst nich versichert is, dann einen unfall baut, sogar nachträglich eine versicherung abgeschlossen werden kann und man für diesen unfall im versicherungsschutz steht klingt unglaubwürdig, aber nachdem ich einen bericht darüber im tv gesehen hab, hat mir mein versicherungsfred auch bestätigt aber ob das mit rechtsschutz auch funktioniert, weiß ich nicht :wink: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
NaughtyDog Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 wenn du jetzt ne rechtschutz abschließt hast du quasi eine probezeit von nen paar monaten das machen die aus eben genau dem grund, dass du die nicht erst abschließt wenn du sie brauchst! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Panz_drei_n Geschrieben 3. Oktober 2010 Autor Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Also der Unfall ist aufgenommen worden. Samt Aktenzeichen pipapo Ich werde nachher meine Versicherung einfach mal fragen. Was sowas kostet und wann ich sie Versicherung geltend machen kann. Werde mich auch morgen mal bei dem anwalt meines Vaters erkundigen. Den schaden muss ich aber grundsätzlich erstmal melden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onGri Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 son mist, schade ums bike, aber wenigstens ist dir nix schlimmeres passiert! die frage ist ob der bmw mit dir auf gleicher höhe war und er dann quasi in dich rein ist oder ob da platz war du beschleunigt hast (ergo wahrscheinlich zu schnell) und die lücke zu gemacht hast im großen und ganzen hat er aber den unfall ausgelöst, weil er wenn er nen spurwechsel macht den rückwärtigen verkehr bobachten muss und zeugen aussagen sind nach untersuchungen und tests nach nur zu nem minimalen prozentsatz wahr, hab da mal nen bericht zu gesehen mit ner menge verkehrspolizisten die auf nem gelände mit ner gefakten schulung pause gemacht haben und dann wurde auf dem platz nen unfall ohne deren wissen gestellt, die aussagen sind so krass auseinander gedriftet das glaubt man kaum was das verischerungsgedönst betrifft hab ich kein plan -.- Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Also ne Versicherung kann man nicht nachträglich abschließen, auch keine Rechtschutz. Zum Unfall kann ich nicht viel sagen, immerhin hast du nicht viel Schaden vor allen Dingen keinen Personenschaden, bin mal gespannt was nun kommt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Z-Jörg Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 Man kann sich doch auch nachträglich Rechtschutzversichern !!! Und soweit ich weiß ist es es egal ob man es nach dem Unfall macht. So was gibt es mit sicherheit nirgends, dann wären die Versicherungen nur am Auszahlen und hätte nie eine Einnahme von Beiträgen. Also wen der Benzfahrer beim Spurwechsel übersieht sowie nicht gescheit schaut ob frei ist, dann bist DU bestimmt nicht Schuld. Hoffe nur Du hast die :wink: geholt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
coyote Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 er hat den spürwechsel gemacht ohne den nachfolgenden verkehr zubeachten und hat dabei einen unfall verursacht. also ist er schuld. wie hat man es in der FS gelernt?? spiegel - blinker - schulterblick ist das selbe wie: landstraße- auto biegt links ab ohne den nachfolgenden verkehr zu beachten und hat in dem sinne das überholende Fahrzeug von hinten nicht gesehen. es kommt zum unfall und der abbiegende hat schuld. zeugen kannst du knicken. es steht ausage gegen aussage Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
markenz Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 wenn man die zeugen ausser acht lässt und aussage gegen aussage steht wird da nix passieren. der benzfahrer behauptet er war schon auf der linken spur, pans3n sagt er war rechts und zog rüber ohne zu schauen... da trägt wohl jeder die hälfte oder sein eigenen schaden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 3. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2010 also versicherungsmässig kannste nachträglich wirklich nichts machen. wie schon gesagt wurde , ein brennendes haus lässt sich au nicht mehr versichern. rechtsschutzversicherungen haben in der regel eine wartezeit von 3 monaten ab abschluss. rückwirkend kann man nur die kfz versicherung abschliessen bzw den beginn rückdatieren. bin grad azubi versicherungskaufmann Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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